320 Euro für eine Stunde Parken
Knöllchen auf Parkplatz in Dangast für Tesla ohne „E“-Kennzeichnung
Dangast – 320 Euro und eine Anzeige: Eine Stunde Parken in Dangast (Landkreis Friesland) hatte für Jan Uwe Harberts teure Folgen. Und das alles, weil er auf dem Kennzeichen seines Tesla kein „E“für Elektroauto hat. Der 57-Jährige aus Großenkneten (Landkreis Oldenburg) hat sich mit seinem Ärger an unsere Zeitung gewandt.
Er hat sich vor zwei Jahren einen Tesla, Model 3, zugelegt und war mit seiner Frau nach Dangast gefahren, um dort spazieren zu gehen. „Auf der Suche nach einem Parkplatz gab es ein Schild mit dem Hinweis ,kostenloses Parken für EAutos’“, berichtet Jan Uwe Harberts. „Wir haben uns gefreut, geparkt und sind spazieren gegangen.“Als sie nach einer Stunde wieder zum Auto zurückkamen, hatten sie ein Knöllchen an der Windschutzscheibe mit einem Verwarngeld von 20 Euro. Jan Uwe Harberts wunderte sich über die Höhe des Betrags, vor allem aber darüber, „dass wir überhaupt ein Knöllchen bekommen haben“.
Im Kleingedruckten
Das Parkschild brachte die Aufklärung: „Es stand tatsächlich im Kleingedruckten, dass das nur für E-Autos gilt, die das ,E‘ auch auf dem Kennzeichen haben“, berichtet Jan Uwe Harberts. Er hatte bei der Anmeldung auf den Zusatz „E“auf seinem Kennzeichen verzichtet, „da es von Tesla keine anderen Autos gibt als Elektrofahrzeuge“. Damals hatte er sich bereits geärgert, dass er eine grüne Umweltplakette kaufen musste, um in den Städten in die Umweltzone fahren zu dürfen, obwohl er ein E-Auto fährt.
Das hat er noch hingenommen, aber das Knöllchen in Dangast wollte er nicht akzeptieren und rief beim Ordnungsamt der Stadt an. Die Mitarbeiterin am Telefon habe
Mit einem „E“gekennzeichnete Elektroautos dürfen auf dem Parkplatz des Quellbades in Dangast kostenlos parken. Dort gibt es auch eine Ladestation, eine zweite soll folgen.
ihm „versprochen, das Ticket zu entfernen, sobald sie den Vorgang im System hätte“. Umso größer sei seine Verwunderung gewesen, als er einen Tag später eine E-Mail mit komplett gegenteiligem Inhalt bekommen habe. Die Verwarnung könne nicht zurückgenommen werden, hieß es darin, und wenn die Zahlung nicht erfolge, gehe der Vorgang weiter an die Bußgeldstelle. „Kein Sorry, wir hatten das anders besprochen oder tut mir leid, aber ich muss das so machen“, ärgert sich Jan Uwe Harberts, „einfach knallhart die Ablehnung“.
Anhörung bei Polizei
„Logisch wird man wütend, und das habe ich sie dann schriftlich auch wissen lassen, im Gegenzug aber die 20 Euro sofort überwiesen“, berichtet der Großenkneter. In der Mail schrieb er: „Auch wenn Sie sich sicher einreden werden, dass Sie nur die Vorschriften befolgen (blinde Hörigkeit hatten wir in unserer Geschichte
schon, kam nicht gut und Sie haben augenscheinlich nicht daraus gelernt), hätten Sie, und sei es nur aus gutem Willen, die Verwarnung zurückziehen können.“Dieser Satz brachte ihm eine Anzeige und ein Schreiben von der
Polizei zwecks Anhörung ein und zwei Wochen später ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg mit der Aufforderung, 300 Euro an die Staatskasse zu zahlen, woraufhin das Verfahren eingestellt werden könne. „So wurden aus 2 Euro Parkgebühren nun 320 Euro – unglaublich“, resümiert Jan Uwe Harberts.
Seinen geschichtlichen Vergleich,
der ihm als Beleidigung ausgelegt wurde, hält der Großenkneter mittlerweile für nicht mehr angebracht, sagt er reumütig, bleibt aber dabei, dass die unterschiedlichen Aussagen am Telefon und dann schriftlich diese Aussage provoziert hätten: „Es hätte viele andere Möglichkeiten gegeben, dieses Thema besser zu lösen.“