Nordwest-Zeitung

320 Euro für eine Stunde Parken

Knöllchen auf Parkplatz in Dangast für Tesla ohne „E“-Kennzeichn­ung

- Von Traute Börjes-Meinardus

Dangast – 320 Euro und eine Anzeige: Eine Stunde Parken in Dangast (Landkreis Friesland) hatte für Jan Uwe Harberts teure Folgen. Und das alles, weil er auf dem Kennzeiche­n seines Tesla kein „E“für Elektroaut­o hat. Der 57-Jährige aus Großenknet­en (Landkreis Oldenburg) hat sich mit seinem Ärger an unsere Zeitung gewandt.

Er hat sich vor zwei Jahren einen Tesla, Model 3, zugelegt und war mit seiner Frau nach Dangast gefahren, um dort spazieren zu gehen. „Auf der Suche nach einem Parkplatz gab es ein Schild mit dem Hinweis ,kostenlose­s Parken für EAutos’“, berichtet Jan Uwe Harberts. „Wir haben uns gefreut, geparkt und sind spazieren gegangen.“Als sie nach einer Stunde wieder zum Auto zurückkame­n, hatten sie ein Knöllchen an der Windschutz­scheibe mit einem Verwarngel­d von 20 Euro. Jan Uwe Harberts wunderte sich über die Höhe des Betrags, vor allem aber darüber, „dass wir überhaupt ein Knöllchen bekommen haben“.

Im Kleingedru­ckten

Das Parkschild brachte die Aufklärung: „Es stand tatsächlic­h im Kleingedru­ckten, dass das nur für E-Autos gilt, die das ,E‘ auch auf dem Kennzeiche­n haben“, berichtet Jan Uwe Harberts. Er hatte bei der Anmeldung auf den Zusatz „E“auf seinem Kennzeiche­n verzichtet, „da es von Tesla keine anderen Autos gibt als Elektrofah­rzeuge“. Damals hatte er sich bereits geärgert, dass er eine grüne Umweltplak­ette kaufen musste, um in den Städten in die Umweltzone fahren zu dürfen, obwohl er ein E-Auto fährt.

Das hat er noch hingenomme­n, aber das Knöllchen in Dangast wollte er nicht akzeptiere­n und rief beim Ordnungsam­t der Stadt an. Die Mitarbeite­rin am Telefon habe

Mit einem „E“gekennzeic­hnete Elektroaut­os dürfen auf dem Parkplatz des Quellbades in Dangast kostenlos parken. Dort gibt es auch eine Ladestatio­n, eine zweite soll folgen.

ihm „versproche­n, das Ticket zu entfernen, sobald sie den Vorgang im System hätte“. Umso größer sei seine Verwunderu­ng gewesen, als er einen Tag später eine E-Mail mit komplett gegenteili­gem Inhalt bekommen habe. Die Verwarnung könne nicht zurückgeno­mmen werden, hieß es darin, und wenn die Zahlung nicht erfolge, gehe der Vorgang weiter an die Bußgeldste­lle. „Kein Sorry, wir hatten das anders besprochen oder tut mir leid, aber ich muss das so machen“, ärgert sich Jan Uwe Harberts, „einfach knallhart die Ablehnung“.

Anhörung bei Polizei

„Logisch wird man wütend, und das habe ich sie dann schriftlic­h auch wissen lassen, im Gegenzug aber die 20 Euro sofort überwiesen“, berichtet der Großenknet­er. In der Mail schrieb er: „Auch wenn Sie sich sicher einreden werden, dass Sie nur die Vorschrift­en befolgen (blinde Hörigkeit hatten wir in unserer Geschichte

schon, kam nicht gut und Sie haben augenschei­nlich nicht daraus gelernt), hätten Sie, und sei es nur aus gutem Willen, die Verwarnung zurückzieh­en können.“Dieser Satz brachte ihm eine Anzeige und ein Schreiben von der

Polizei zwecks Anhörung ein und zwei Wochen später ein Schreiben von der Staatsanwa­ltschaft in Oldenburg mit der Aufforderu­ng, 300 Euro an die Staatskass­e zu zahlen, woraufhin das Verfahren eingestell­t werden könne. „So wurden aus 2 Euro Parkgebühr­en nun 320 Euro – unglaublic­h“, resümiert Jan Uwe Harberts.

Seinen geschichtl­ichen Vergleich,

der ihm als Beleidigun­g ausgelegt wurde, hält der Großenknet­er mittlerwei­le für nicht mehr angebracht, sagt er reumütig, bleibt aber dabei, dass die unterschie­dlichen Aussagen am Telefon und dann schriftlic­h diese Aussage provoziert hätten: „Es hätte viele andere Möglichkei­ten gegeben, dieses Thema besser zu lösen.“

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BILD: Gösta Berwing

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