Wegfall der Hartz-IV-Sanktionen?
Warum die Ampel darauf verzichten will
Berlin – Die Bundesregierung will auf Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger bei Auflageverstößen weitgehend verzichten. Am Freitag debattierte der Bundestag in erster Lesung über entsprechende Pläne von SPD, Grünen und FDP. Demnach soll künftig zwölf Monate auf Leistungskürzungen verzichtet werden, wenn Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel ein Jobangebot ablehnen oder eine Weiterbildungsmaßnahme abbrechen. Wer aber mehrere Gesprächstermine im Jobcenter verweigert, dem sollen weiter Leistungen gestrichen werden können.
Den Angaben des Bundessozialministeriums zufolge verstößt nur eine Minderheit von Hartz-IV-Empfängern gegen die Regeln. Von den knapp vier Millionen Empfängern des Arbeitslosengeldes II sei dies bei etwa drei Prozent der Fall, hieß es.
Das Sanktionsmoratorium soll nach Angaben der Ampelregierung nur eine Übergangslösung bis zur Einführung eines Bürgergeldes sein. „Mit dem Bürgergeld wollen wir einen Paradigmenwechsel in der sozialen Grundsicherung“, erläuterte die parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Anette Kramme (SPD), vor dem Bundestag.
Zugleich sei dies eine komplexe Reform, die in mehreren Etappen umgesetzt werde. Ein Schritt davon sei das Sanktionsmoratorium.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 eine Neuregelung der Sanktionspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Zwar dürfe der Staat Mitwirkungspflichten der Empfänger auch mit Leistungskürzungen durchsetzen. Doch die Möglichkeit der kompletten Streichung bis zum Entzug der Zahlungen für Miete und Heizung sei nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar, hieß es.