Schlagabtausch im Fall Latzel
Konträre theologische Ansichten zu Wortwahl von Pastor
Bremen – Im Berufungsprozess gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten evangelischen Bremer Pastor Olaf Latzel (54) sind am Freitag vor dem Landgericht Bremen gegensätzliche theologische Ansichten aufeinandergeprallt. Im Mittelpunkt standen biblische Auslegungen, Fragen des Umgangs mit Homosexualität und der Gendertheorie sowie abwertende Äußerungen des Geistlichen zu beiden Themen. Dafür war Latzel am 25. November 2020 vom Amtsgericht Bremen zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt worden, gegen die er Berufung eingelegt hatte.
Die Äußerungen des Pastors sind nach Darstellung des katholischen Alttestamentlers Ludger Schwienhorst-Schönberger, der an der Uni Wien lehrt, im Grundsatz von der Bibel gedeckt. Die Irritationen über die zugespitzte und scharfe Wortwahl des Geistlichen seien verständlich, die Schriften in der Bibel aber eindeutig. Sie stuften gelebte Homosexualität als Sünde ein. Er könne in den Äußerungen keinen Aufruf zum Handeln gegen Homosexuelle sehen und auch keine Anstachelung zum Hass, so der Gutachter.
Dieser Auffassung widersprach später die als Gutachterin geladene evangelische Theologin und Professorin der Universität Bochum, Isolde Karle. Es sei weitgehend Konsens in der evangelischen Wissenschaft, dass Homosexualität keine Sünde sei. „Heute wissen wir, dass sie nicht widernatürlich und Teil der Schöpfung ist“, sagte sie. Karle warf Latzel vor, mit seinen Äußerungen auf unverantwortliche Weise Vertrauen zerstört und Hass verbreitet zu haben.
Am Montag sollen die Plädoyers gehalten werden. Für Freitag ist eine Urteilsverkündung vorgesehen.