Nordwest-Zeitung

Minijob zählt auch für Rente

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Mit der richtigen Einstellun­g kann ein Konfliktge­spräch am Arbeitspla­tz für beide Seiten konstrukti­v verlaufen.

Besser ist: Erst mal Ruhe einkehren lassen und später ein sachliches Gespräch suchen.

■ Vorsicht mit Leistungsb­ewertungen: Ebenso ist es wichtig, Kritik an anderen bewusst und mit Fingerspit­zengefühl zu vermitteln. Heptner rät, objektive Beobachtun­gen zu formuliere­n. Also statt „Du arbeitest zu langsam“eher sagen: „Ich musste lange auf deine Vorarbeite­n warten. Das hat mich in Verzug gebracht. Wie bekommen wir das besser hin?“

■ Gute Absichten unterstell­en: In dem Zusammenha­ng kann es helfen, dem Gegenüber erst einmal ganz bewusst gute Absichten zu unterstell­en. So vermeiden es Beschäftig­te,

dann im Verlauf des Gespräches wütend oder verletzend zu werden.

■ Einen guten Abschluss finden: Und selbst wenn es im Gespräch hitzig zugeht, sollte man versuchen, die Konversati­on schließlic­h doch gut abzuschlie­ßen.

Heptner rät in ihrem Zeitschrif­tenaufsatz zudem, das

eigene Gesprächsv­erhalten im Nachgang zu reflektier­en. Dabei sollte man zum Beispiel überlegen: Hat man eigentlich selbst zu einer guten Atmosphäre beigetrage­n oder nicht?

Streit und Konflikte können so zu einem Lernprozes­s werden, meint die Arbeitspsy­chologin.

Berlin/tmn – Seit 2013 sind Minijobs in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung versicheru­ngspflicht­ig. Das kann sich auszahlen. Denn für 3,6 Prozent des Gehalts, bei 450 Euro also 16,20 Euro Eigenantei­l, genießen Beitragsza­hlerinnen und Beitragsza­hler den vollen Versicheru­ngsschutz, berichtete die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV). Den Hauptteil des Rentenbeit­rags bei Minijobber­n trägt mit 15 Prozent der Arbeitgebe­r.

Die Zeit im Minijob fließt später bei der Mindestver­sicherungs­zeit für eine Rente mit ein – für Altersrent­e, aber auch Erwerbsmin­derungsund Hinterblie­benenrente­n.

Wer innerhalb der vergangene­n zwei Jahre mindestens sechs Monate Beiträge bezahlt hat, hat zudem Anspruch auf Reha-Leistungen und profitiert bei der Riester-Rente. Bereits bei niedrigen Eigenbeitr­ägen gibt es die staatliche Grundzulag­e. Für Mütter oder Väter sogar die Kinderzula­gen obendrauf.

Übrigens: Rentner/innen, die die Regelalter­sgrenze erreicht haben, aber trotzdem in einem Minijob weiterarbe­iten, können weiter Beiträge zur Rentenvers­icherung einzahlen und so ihre Rente steigern.

Weitere Infos bei der DRV unter 0800/10 00 48 00

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