Minijob zählt auch für Rente
Mit der richtigen Einstellung kann ein Konfliktgespräch am Arbeitsplatz für beide Seiten konstruktiv verlaufen.
Besser ist: Erst mal Ruhe einkehren lassen und später ein sachliches Gespräch suchen.
■ Vorsicht mit Leistungsbewertungen: Ebenso ist es wichtig, Kritik an anderen bewusst und mit Fingerspitzengefühl zu vermitteln. Heptner rät, objektive Beobachtungen zu formulieren. Also statt „Du arbeitest zu langsam“eher sagen: „Ich musste lange auf deine Vorarbeiten warten. Das hat mich in Verzug gebracht. Wie bekommen wir das besser hin?“
■ Gute Absichten unterstellen: In dem Zusammenhang kann es helfen, dem Gegenüber erst einmal ganz bewusst gute Absichten zu unterstellen. So vermeiden es Beschäftigte,
dann im Verlauf des Gespräches wütend oder verletzend zu werden.
■ Einen guten Abschluss finden: Und selbst wenn es im Gespräch hitzig zugeht, sollte man versuchen, die Konversation schließlich doch gut abzuschließen.
Heptner rät in ihrem Zeitschriftenaufsatz zudem, das
eigene Gesprächsverhalten im Nachgang zu reflektieren. Dabei sollte man zum Beispiel überlegen: Hat man eigentlich selbst zu einer guten Atmosphäre beigetragen oder nicht?
Streit und Konflikte können so zu einem Lernprozess werden, meint die Arbeitspsychologin.
Berlin/tmn – Seit 2013 sind Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das kann sich auszahlen. Denn für 3,6 Prozent des Gehalts, bei 450 Euro also 16,20 Euro Eigenanteil, genießen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler den vollen Versicherungsschutz, berichtete die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Den Hauptteil des Rentenbeitrags bei Minijobbern trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber.
Die Zeit im Minijob fließt später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit ein – für Altersrente, aber auch Erwerbsminderungsund Hinterbliebenenrenten.
Wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens sechs Monate Beiträge bezahlt hat, hat zudem Anspruch auf Reha-Leistungen und profitiert bei der Riester-Rente. Bereits bei niedrigen Eigenbeiträgen gibt es die staatliche Grundzulage. Für Mütter oder Väter sogar die Kinderzulagen obendrauf.
Übrigens: Rentner/innen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem in einem Minijob weiterarbeiten, können weiter Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und so ihre Rente steigern.
Weitere Infos bei der DRV unter 0800/10 00 48 00