Freispruch für Pastor Latzel
Gericht: Kein Volksverhetzer – Das sagt Bischof Adomeit
Bremen – Das Landgericht Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Strafkammer kassierte am Freitag ein Urteil des Amtsgerichtes vom November 2020, das den 54-jährigen Geistlichen wegen abwertender Äußerungen über Homosexualität und Gendertheorien zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt hatte. Das Landgericht sah keine Hinweise für eine Aufstachelung zum Hass und die Äußerungen Latzels vom Grundsatz
der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt (AZ 51 Ns 225 Js 26577/20).
Gleichwohl nannte Richter Hendrik Göhner die Wortwahl Latzels befremdlich. „Sie sind kein Beitrag, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, wo alle gut miteinander auskommen“, sagte er. Latzel habe sich aber für die Äußerungen entschuldigt und mit seinen Aussagen nicht auf eine Bevölkerungsgruppe abgezielt. Es sei ihm mit Blick auf die Gendertheorie um das soziologische Konzept, nicht um Personen gegangen. Latzel argumentiere von der Bibel her, so Göhner.
Latzel ist Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen. Er hatte am 19. Oktober 2019 in einem Seminar vor 30 Ehepaaren der Gemeinde u.a. von „Genderdreck“, „Verbrechern“vom Christopher Street Day und einer „Homo-Lobby“gesprochen, die teuflisch sei. Das Seminar war im März 2020 kurzzeitig als Audiodatei auf Youtube eingestellt worden.
Thomas Adomeit, Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche Oldenburg, sagte: „Das Gericht hat einen weiten Rahmen für die Meinungsfreiheit gezogen. Das ist zu akzeptieren. Dennoch heiße ich die Äußerungen von Pastor Latzel nicht gut.“Latzel wollte sich nicht zum Urteil äußern. Es ist noch nicht rechtskräftig.