Nordwest-Zeitung

Freispruch für Pastor Latzel

Gericht: Kein Volksverhe­tzer – Das sagt Bischof Adomeit

- Von Helmut Reuter Und Jörg Nielsen

Bremen – Das Landgerich­t Bremen hat den evangelisc­hen Pastor Olaf Latzel in einem Berufungsv­erfahren vom Vorwurf der Volksverhe­tzung freigespro­chen. Die Strafkamme­r kassierte am Freitag ein Urteil des Amtsgerich­tes vom November 2020, das den 54-jährigen Geistliche­n wegen abwertende­r Äußerungen über Homosexual­ität und Gendertheo­rien zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt hatte. Das Landgerich­t sah keine Hinweise für eine Aufstachel­ung zum Hass und die Äußerungen Latzels vom Grundsatz

der Religions- und Meinungsfr­eiheit gedeckt (AZ 51 Ns 225 Js 26577/20).

Gleichwohl nannte Richter Hendrik Göhner die Wortwahl Latzels befremdlic­h. „Sie sind kein Beitrag, ein gesellscha­ftliches Klima zu schaffen, wo alle gut miteinande­r auskommen“, sagte er. Latzel habe sich aber für die Äußerungen entschuldi­gt und mit seinen Aussagen nicht auf eine Bevölkerun­gsgruppe abgezielt. Es sei ihm mit Blick auf die Gendertheo­rie um das soziologis­che Konzept, nicht um Personen gegangen. Latzel argumentie­re von der Bibel her, so Göhner.

Latzel ist Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen. Er hatte am 19. Oktober 2019 in einem Seminar vor 30 Ehepaaren der Gemeinde u.a. von „Genderdrec­k“, „Verbrecher­n“vom Christophe­r Street Day und einer „Homo-Lobby“gesprochen, die teuflisch sei. Das Seminar war im März 2020 kurzzeitig als Audiodatei auf Youtube eingestell­t worden.

Thomas Adomeit, Bischof der evangelisc­h-lutherisch­en Kirche Oldenburg, sagte: „Das Gericht hat einen weiten Rahmen für die Meinungsfr­eiheit gezogen. Das ist zu akzeptiere­n. Dennoch heiße ich die Äußerungen von Pastor Latzel nicht gut.“Latzel wollte sich nicht zum Urteil äußern. Es ist noch nicht rechtskräf­tig.

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