Kaufentscheidung nicht überstürzt treffen
Welche Tipps Verbraucherschützer für eine sichere Auswahl und Anschaffung geben
Ein Rechtsanspruch besteht auf den Einbau eines Treppenlifts – egal ob Miete oder Wohneigentum. Vermietende sind verpflichtet, den Einbau zu dulden, wenn Mieter sonst nicht mehr die Wohnung verlassen können (Landgericht Duisburg, Az.: 23 S 452/96). Denn sie haben Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, darf der Mietvertrag einen altersgerechten Umbau nicht blockieren, erklärt die Stiftung Warentest. Allerdings müssen die Betroffenen die Kosten selbst tragen und bei Auszug den Lift auf eigene Kosten demontieren.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen und Anregungen: Ulrike Stockinger Tel. 0441/99 88 2058 stockinger@infoautor.de
Berlin/TD/tmn – Unter Treppenlift-Anbietern gibt es schwarze Schafe, warnt die Zeitschrift „Finanztest“(Ausgabe 6/2022). Wer eine solche Anschaffung plant, sollte sich vorab in einer Verbraucherzentrale oder in einer Wohnberatungsstelle informieren. Darüber hinaus gibt „Finanztest“folgende Tipps:
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Vergleichen
Die Preise von Treppenliften variieren erheblich. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Die Erstellung eines Angebots sollte kostenlos sein und auch einen Besuch zu Hause beinhalten. Anschließend
sollte gratis ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden. Keinesfalls darf man sich zu einer überstürzten Unterschrift drängen lassen – schon gar nicht beim ersten Besuch. Aufschlussreich kann auch eine Probefahrt sein. Denn mit einem Treppenlift zu fahren ist nicht unbedingt so simpel, wie es die Werbung suggeriert. Dabei sollte man auch auf die Laufgeräusche. achten.
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Pauschalpreis
Bei einem Pauschalpreis kann der Anbieter nicht mehr Geld nehmen als dort genannt. So ist man auf der sicheren Seite,
Montage und Wartung müssen fachgerecht ausgeführt werden.
falls die Kosten während des Einbaus explodieren, erklärt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Bei einem Kostenvoranschlag hingegen ist es meist erlaubt, dass die Rechnung am Ende 10 bis 20 Prozent höher ausfällt.
■ Wartung
Der Anbieter sollte auch einen Wartungsvertrag vorlegen, rät die Stiftung Warentest. Prüfen sollte man, was der Service monatlich kostet, wie oft Wartungstermine vorgesehen sind und welche Kosten entstehen. Wichtig: Übernimmt die Firma die Wartung selbst oder ein fremder Anbieter?
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Notruf
Bietet die Firma eine Notrufnummer für Störfälle an? Ist die Nummer rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden? Gibt es Fachpersonal in der Nähe, oder müssen die Leute von weither anreisen?
■ Qualitätssiegel
Der Lift sollte das TÜV-Siegel und das GS-Prüfsiegel tragen. Auf dem Typenschild sollte die CE-Kennzeichnung stehen, Baujahr, Hersteller und Anschrift sowie die Telefonnummer des Wartungsdienstes.
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Zahlung
Zahlen sollte man erst, wenn der Einbau komplett ist, alle Unterlagen vorliegen und der Lift seit einigen Tagen störungsfrei läuft. Alternativ zahlt man einen Teilbetrag von 5 bis 10 Prozent erst nach Ablauf von zwei Wochen.
@ www.test.de/treppenlifte