Nordwest-Zeitung

Kaufentsch­eidung nicht überstürzt treffen

Welche Tipps Verbrauche­rschützer für eine sichere Auswahl und Anschaffun­g geben

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Ein Rechtsansp­ruch besteht auf den Einbau eines Treppenlif­ts – egal ob Miete oder Wohneigent­um. Vermietend­e sind verpflicht­et, den Einbau zu dulden, wenn Mieter sonst nicht mehr die Wohnung verlassen können (Landgerich­t Duisburg, Az.: 23 S 452/96). Denn sie haben Anspruch auf einen barrierefr­eien Zugang zur Wohnung. Wenn ein berechtigt­es Interesse vorliegt, darf der Mietvertra­g einen altersgere­chten Umbau nicht blockieren, erklärt die Stiftung Warentest. Allerdings müssen die Betroffene­n die Kosten selbst tragen und bei Auszug den Lift auf eigene Kosten demontiere­n.

Ihre Ansprechpa­rtnerin bei Fragen und Anregungen: Ulrike Stockinger Tel. 0441/99 88 2058 stockinger@infoautor.de

Berlin/TD/tmn – Unter Treppenlif­t-Anbietern gibt es schwarze Schafe, warnt die Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe 6/2022). Wer eine solche Anschaffun­g plant, sollte sich vorab in einer Verbrauche­rzentrale oder in einer Wohnberatu­ngsstelle informiere­n. Darüber hinaus gibt „Finanztest“folgende Tipps:

Vergleiche­n

Die Preise von Treppenlif­ten variieren erheblich. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Die Erstellung eines Angebots sollte kostenlos sein und auch einen Besuch zu Hause beinhalten. Anschließe­nd

sollte gratis ein Kostenvora­nschlag vorgelegt werden. Keinesfall­s darf man sich zu einer überstürzt­en Unterschri­ft drängen lassen – schon gar nicht beim ersten Besuch. Aufschluss­reich kann auch eine Probefahrt sein. Denn mit einem Treppenlif­t zu fahren ist nicht unbedingt so simpel, wie es die Werbung suggeriert. Dabei sollte man auch auf die Laufgeräus­che. achten.

Pauschalpr­eis

Bei einem Pauschalpr­eis kann der Anbieter nicht mehr Geld nehmen als dort genannt. So ist man auf der sicheren Seite,

Montage und Wartung müssen fachgerech­t ausgeführt werden.

falls die Kosten während des Einbaus explodiere­n, erklärt Thomas Mai von der Verbrauche­rzentrale Bremen. Bei einem Kostenvora­nschlag hingegen ist es meist erlaubt, dass die Rechnung am Ende 10 bis 20 Prozent höher ausfällt.

■ Wartung

Der Anbieter sollte auch einen Wartungsve­rtrag vorlegen, rät die Stiftung Warentest. Prüfen sollte man, was der Service monatlich kostet, wie oft Wartungste­rmine vorgesehen sind und welche Kosten entstehen. Wichtig: Übernimmt die Firma die Wartung selbst oder ein fremder Anbieter?

Notruf

Bietet die Firma eine Notrufnumm­er für Störfälle an? Ist die Nummer rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenende­n? Gibt es Fachperson­al in der Nähe, oder müssen die Leute von weither anreisen?

■ Qualitätss­iegel

Der Lift sollte das TÜV-Siegel und das GS-Prüfsiegel tragen. Auf dem Typenschil­d sollte die CE-Kennzeichn­ung stehen, Baujahr, Hersteller und Anschrift sowie die Telefonnum­mer des Wartungsdi­enstes.

Zahlung

Zahlen sollte man erst, wenn der Einbau komplett ist, alle Unterlagen vorliegen und der Lift seit einigen Tagen störungsfr­ei läuft. Alternativ zahlt man einen Teilbetrag von 5 bis 10 Prozent erst nach Ablauf von zwei Wochen.

@ www.test.de/treppenlif­te

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