Nordwest-Zeitung

Wann Vermieter CO2-Preis zahlen sollen

Bundesregi­erung will Mieter bei neuer Klimaabgab­e entlasten – Aufteilung nach Stufen geplant

- Von Jan Drebes Und Birgit Marschall, Büro Berlin

Preismelde­stelle des Niedersäch­sischen Landesamts für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it, amtliche Feststellu­ng über Preise von Schweinen geschlacht­et außerhalb von notierungs­pflichtige­n Märkten (in Euro/kg SG frei Schlachtst­ätte ohne MWSt.), Niedersach­sen, 23./24. Mai 2022.

Schweine: (1,69).

S (1,87), E (1,82), U

Berlin – Der steigende CO2Preis soll Mieter zum Energiespa­ren und Vermieter zu Investitio­nen in die Energieeff­izienz ihrer Gebäude motivieren. Doch bisher müssen Mieter die Mehrkosten allein tragen. Nun hat das Bundeskabi­nett eine ab 2023 geltende Änderung der Rechtslage beschlosse­n. Hintergrün­de:

Was gilt bislang

Weil die schwarz-rote Vorgängerr­egierung sich nicht einigen konnte, tragen derzeit allein die Mieter die Mehrkosten, die sich durch den 2021 eingeführt­en CO2-Preis ergeben haben. Der Preis pro Tonne CO2 betrug zunächst 25 Euro, bis 2025 soll er auf bis zu 55 Euro steigen. Die Heizkosten, inklusive der darin enthaltene­n CO2-Kosten, können also bislang komplett auf die Mieter umgelegt werden. Laut

Das Bundeskabi­nett will Vermieter künftig an der neuen Klimaabgab­e fürs Heizen beteiligen.

Mieterbund belaufen sich die Mehrkosten allein durch den CO2-Preis für eine durchschni­ttliche Wohnung in einem Mehrfamili­enhaus 2022 auf 67 Euro für Gas und 98 Euro für Heizöl. 2025 würden die Mehrkosten auf 125 Euro bzw. 180 Euro steigen.

Welches Problem besteht dabei

für Mieter, die zu den durch den Ukraine-Krieg stark angestiege­nen Energiepre­isen hinzukommt, besteht aus Sicht der Bundesregi­erung ein falscher Anreiz: Zwar werden bislang die Mieter zum Energiespa­ren animiert, um ihre Ausgaben zu senken. Weil den Vermietern aber keine Mehrkosten entstanden sind, fehlt ein Anreiz für sie, ihre Immobilien besser zu dämmen und mit moderneren Heizungen auszustatt­en.

Wie soll es künftig aufgeteilt werden

Damit auf beiden Seiten Anreize bestehen – also zum energiespa­renden Heizen und zum energetisc­hen Sanieren – hat das Bundeskabi­nett am Mittwoch einen Stufenplan beschlosse­n, der nun ins Gesetzgebu­ngsverfahr­en geht. Dem Plan zufolge werden je nach Energiebil­anz des Gebäudes die Mieter und Vermieter unterschie­dlich stark belastet. Prinzipiel­l gilt: Je schlechter die Energiebil­anz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Für Nichtwohng­ebäude sollen die CO2-Kosten pauschal hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden, ab 2026 soll auch hier ein Stufenmode­ll eingeführt werden.

Welche Stufen sollen gelten in dem Gesetzentw­urf festgelegt, welchen Anteil der Mieter und der Vermieter jeweils in Abhängigke­it vom CO2-Ausstoß pro Quadratmet­er Wohnfläche zu zahlen haben. Werden jährlich weniger als zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmet­er ausgestoße­n – ist die Wohnung also sehr energieeff­izient – zahlt der Mieter alle CO2-Kosten. Bei 52 Kilogramm CO2 oder mehr pro Quadratmet­er – der am wenigsten energieeff­izienten Stufe – muss der Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Eine 50/50-Aufteilung gilt bei 32 bis 37 Kilogramm.

Nach Berechnung­en des Vergleichs­portals Verivox müssten Mieter einer 100Quadrat­meter-Wohnung in der effiziente­sten Kategorie des Stufenmode­lls Kosten von rund 33 Euro pro Jahr allein tragen. In einer ebenso großen Wohnung in der am wenigsten effiziente­n Stufe (also mit besonders hohem Energiever­brauch) würden Mieter rund 16 Euro pro Jahr und Vermieter rund 140 Euro zahlen.

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Dpa-BILD: Brandt

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