Wann Vermieter CO2-Preis zahlen sollen
Bundesregierung will Mieter bei neuer Klimaabgabe entlasten – Aufteilung nach Stufen geplant
Preismeldestelle des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, amtliche Feststellung über Preise von Schweinen geschlachtet außerhalb von notierungspflichtigen Märkten (in Euro/kg SG frei Schlachtstätte ohne MWSt.), Niedersachsen, 23./24. Mai 2022.
Schweine: (1,69).
S (1,87), E (1,82), U
Berlin – Der steigende CO2Preis soll Mieter zum Energiesparen und Vermieter zu Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Gebäude motivieren. Doch bisher müssen Mieter die Mehrkosten allein tragen. Nun hat das Bundeskabinett eine ab 2023 geltende Änderung der Rechtslage beschlossen. Hintergründe:
Was gilt bislang
Weil die schwarz-rote Vorgängerregierung sich nicht einigen konnte, tragen derzeit allein die Mieter die Mehrkosten, die sich durch den 2021 eingeführten CO2-Preis ergeben haben. Der Preis pro Tonne CO2 betrug zunächst 25 Euro, bis 2025 soll er auf bis zu 55 Euro steigen. Die Heizkosten, inklusive der darin enthaltenen CO2-Kosten, können also bislang komplett auf die Mieter umgelegt werden. Laut
Das Bundeskabinett will Vermieter künftig an der neuen Klimaabgabe fürs Heizen beteiligen.
Mieterbund belaufen sich die Mehrkosten allein durch den CO2-Preis für eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus 2022 auf 67 Euro für Gas und 98 Euro für Heizöl. 2025 würden die Mehrkosten auf 125 Euro bzw. 180 Euro steigen.
Welches Problem besteht dabei
für Mieter, die zu den durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Energiepreisen hinzukommt, besteht aus Sicht der Bundesregierung ein falscher Anreiz: Zwar werden bislang die Mieter zum Energiesparen animiert, um ihre Ausgaben zu senken. Weil den Vermietern aber keine Mehrkosten entstanden sind, fehlt ein Anreiz für sie, ihre Immobilien besser zu dämmen und mit moderneren Heizungen auszustatten.
Wie soll es künftig aufgeteilt werden
Damit auf beiden Seiten Anreize bestehen – also zum energiesparenden Heizen und zum energetischen Sanieren – hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Stufenplan beschlossen, der nun ins Gesetzgebungsverfahren geht. Dem Plan zufolge werden je nach Energiebilanz des Gebäudes die Mieter und Vermieter unterschiedlich stark belastet. Prinzipiell gilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Für Nichtwohngebäude sollen die CO2-Kosten pauschal hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden, ab 2026 soll auch hier ein Stufenmodell eingeführt werden.
Welche Stufen sollen gelten in dem Gesetzentwurf festgelegt, welchen Anteil der Mieter und der Vermieter jeweils in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche zu zahlen haben. Werden jährlich weniger als zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter ausgestoßen – ist die Wohnung also sehr energieeffizient – zahlt der Mieter alle CO2-Kosten. Bei 52 Kilogramm CO2 oder mehr pro Quadratmeter – der am wenigsten energieeffizienten Stufe – muss der Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Eine 50/50-Aufteilung gilt bei 32 bis 37 Kilogramm.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten Mieter einer 100Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr allein tragen. In einer ebenso großen Wohnung in der am wenigsten effizienten Stufe (also mit besonders hohem Energieverbrauch) würden Mieter rund 16 Euro pro Jahr und Vermieter rund 140 Euro zahlen.