Bahn will „Generalsanierung“
Ein Anwohner eines Parks, in dem eine Grillanlage vorhanden ist, kann nicht durchsetzen, dass dieser „ausgewiesene Grillbereich“nicht mehr für die Zubereitung von Speisen genutzt werden darf. Das gelte auch dann, wenn er sich in der Nutzung seiner Wohnung durch den auf dem Grillplatz entstehenden Rauch „erheblich eingeschränkt“fühlt. Er habe keinen Anspruch auf die Untersagung des Grillbetriebs auf der dafür ausgewiesenen Fläche, so das Verwaltungsgericht Mainz. Es sei „bei der notwendigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nicht festzustellen“, dass die Rauch- und Geruchsimmissionen nach Art, Ausmaß und Dauer eine erhebliche Belästigung für ihn als Nachbarn darstellten. Die Beeinträchtigungen seien zumutbar (VwG Mainz, 3 K 427/20).
Berlin/dpa – Die Deutsche Bahn hat eine „Generalsanierung“wichtiger Streckenabschnitte angekündigt. Ziel sei der Aufbau eines „Hochleistungsnetzes“, sagte Vorstandschef Richard Lutz. Bahnkunden müssen sich deshalb auf längere Sperrungen einstellen.
Hintergrund ist das Ziel, den Bahnverkehr deutlich auszubauen, dabei aber den Sanierungsstau im Netz zu bekämpfen. „Wir müssen dieses Thema grundsätzlicher und radikaler angehen“, sagte Lutz.
„Lieber eine große statt vieler kleiner Sperrungen.“In hoch belasteten Bahn-Korridoren sollten deshalb ab 2024 Bauvorhaben gebündelt abgearbeitet werden. Konkrete Vorhaben nannte Lutz noch nicht.
Zugleich kassierte die Bahn ihr Pünktlichkeitsziel für 2022. Bislang seien 2022 knapp über 70 Prozent der Fernzüge pünktlich gewesen. Man müsse kein Prophet sein, um zu sehen, dass die angestrebten 80 Prozent im Gesamtjahr nicht erreicht werden, sagte Lutz.