Noch keine Kündigung wegen Impfpflicht
Gesundheitsamt prüft Einhaltung der Vorgabe für Beschäftigte in Gesundheitsberufen
Oldenburg – Die Impfpflicht in Gesundheitsberufen hat in Oldenburg bislang zu keiner einzigen Kündigung geführt. Wie das Gesundheitsamt der Stadt mitteilt, haben zwar rund 220 Beschäftigte in Gesundheitsberufen noch keinen Impfschutz nachgewiesen. Allerdings sei bislang in keinem Fall ein Beschäftigungs- oder Betretungsverbot verhängt worden, sagte eine Sprecherin.
Ämter entscheiden
Seit 15. März gilt bundesweit für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und anderen Gesundheitsberufen die Pflicht, sich gegen Corona impfen zu lassen. Wer bis zu diesem Datum keinen Impfnachweis vorgelegt hat, wird den Gesundheitsämtern gemeldet. Diese entscheiden über mögliche weitere Schritte.
Das Gesundheitsamt Oldenburg hat die Möglichkeit, Ausnahmen von der Impfpflicht zu machen. Dazu gehöre, dass bei Beschäftigten ein sogenannter Befreiungstatbestand vorliege. Eine Ausnahme sei außerdem möglich bei einem drohenden Versorgungsnotstand; dann dürften Ungeimpfte im Dienst bleiben. „Bis zum Bescheid über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot dürfen Personen weiterbeschäftigt werden“, sagte die Sprecherin. Das Gesundheitsamt Oldenburg ist für die Beschäftigten in Einrichtungen im Stadtgebiet zuständig – also auch für Personen aus dem Umland.
100 Ungeimpfte
Im Klinikum Oldenburg stagniert die Zahl der Beschäftigten ohne Corona-Impfschutz seit März. „Einzelne haben sich noch impfen lassen, aber im Wesentlichen ist es bei den rund 100 Beschäftigten geblieben“, sagte der Vorsitzende des Betriebsrates, Nils Lotze. Dies sei einerseits eine große Zahl. Andererseits reiße diese Gruppe bei insgesamt