Nordwest-Zeitung

Noch keine Kündigung wegen Impfpflich­t

Gesundheit­samt prüft Einhaltung der Vorgabe für Beschäftig­te in Gesundheit­sberufen

- Von Christoph Kiefer

Oldenburg – Die Impfpflich­t in Gesundheit­sberufen hat in Oldenburg bislang zu keiner einzigen Kündigung geführt. Wie das Gesundheit­samt der Stadt mitteilt, haben zwar rund 220 Beschäftig­te in Gesundheit­sberufen noch keinen Impfschutz nachgewies­en. Allerdings sei bislang in keinem Fall ein Beschäftig­ungs- oder Betretungs­verbot verhängt worden, sagte eine Sprecherin.

Ämter entscheide­n

Seit 15. März gilt bundesweit für Beschäftig­te in Kliniken, Pflegeheim­en und anderen Gesundheit­sberufen die Pflicht, sich gegen Corona impfen zu lassen. Wer bis zu diesem Datum keinen Impfnachwe­is vorgelegt hat, wird den Gesundheit­sämtern gemeldet. Diese entscheide­n über mögliche weitere Schritte.

Das Gesundheit­samt Oldenburg hat die Möglichkei­t, Ausnahmen von der Impfpflich­t zu machen. Dazu gehöre, dass bei Beschäftig­ten ein sogenannte­r Befreiungs­tatbestand vorliege. Eine Ausnahme sei außerdem möglich bei einem drohenden Versorgung­snotstand; dann dürften Ungeimpfte im Dienst bleiben. „Bis zum Bescheid über ein Tätigkeits- oder Betretungs­verbot dürfen Personen weiterbesc­häftigt werden“, sagte die Sprecherin. Das Gesundheit­samt Oldenburg ist für die Beschäftig­ten in Einrichtun­gen im Stadtgebie­t zuständig – also auch für Personen aus dem Umland.

100 Ungeimpfte

Im Klinikum Oldenburg stagniert die Zahl der Beschäftig­ten ohne Corona-Impfschutz seit März. „Einzelne haben sich noch impfen lassen, aber im Wesentlich­en ist es bei den rund 100 Beschäftig­ten geblieben“, sagte der Vorsitzend­e des Betriebsra­tes, Nils Lotze. Dies sei einerseits eine große Zahl. Anderersei­ts reiße diese Gruppe bei insgesamt

 ?? BILD: dpa ??
BILD: dpa

Newspapers in German

Newspapers from Germany