Das ist die Lage im Land
Es geht weiter: Pflegerinnen und Pfleger unterliegen im Prinzip der Impfpflicht – allerdings hat die gesetzliche Vorgabe noch kaum arbeitsrechtliche Konsequenzen für Ungeimpfte.
3300 Beschäftigten keine so große Lücke, die sich nicht mehr schließen lasse. „Allerdings führt es in einzelnen Bereichen zu Besetzungsproblemen.“
Das Gesundheitsamt habe zahlreiche Ausnahme-Genehmigungen erteilt, so dass auch Ungeimpfte weiter arbeiten könnten, sagte Lotze. „Es gibt zum Teil ein deutliches Bemühen sowohl von Seiten der Geschäftsführung als auch des Gesundheitsamtes, individuelle Lösungen für einzelne Beschäftigte zu finden“, sagte Lotze. „Das ist auch wichtig, um die Lücken beim Personal so gering wie möglich zu halten.“Dennoch sei die Impfpflicht für Nichtgeimpfte eine Gefahr. „Es gab und gibt durch das Gesundheitsamt die Androhung von Strafzahlungen und weiteren Schritten.“
Kritik an Impfpflicht
Die Impflicht für nur einen Berufszweig hält der Betriebsratschef
nicht für richtig. „Zumal das Tragen von Masken, Einhalten der Hygienerichtlinien und das tägliche Testen sehr wohl einen guten Schutz für die Patienten darstellt“, sagt Lotze. Deshalb sei ein Aussetzen der Impflicht, wie es die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordere, sinnvoll.
Das Pius-Hospital mit rund 1500 Beschäftigten hatte nach eigenen Angaben 17 nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Gesundheitsamt gemeldet. Die Mehrzahl der Fälle sei geprüft und abgeschlossen, sagte eine Sprecherin. Diesen Mitarbeitenden sei kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Sie könnten nach wie vor unter erhöhten Hygieneregeln im Pius-Hospital tätig bleiben. Eine kleine Anzahl von Verfahren werde zurzeit noch durch das Amt geprüft. Das Evangelische Krankenhaus teilte lediglich mit, die Impfquote von 97 Prozent Anfang März sei nochmals „leicht angestiegen“.
Landesweit
sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Hannover rund 13 800 Meldungen zu nicht geimpften Beschäftigten in Gesundheitsberufen eingegangen. Die Zahl umfasse allerdings nicht die Region Osnabrück sowie die Landkreise Hameln, Leer und Harburg. Diese Kreise seien nicht an das Meldeportal des Landes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht angeschlossen.
Die gemeldeten Personen
würden zunächst angehört und aufgefordert, entsprechende Nachweise oder qualifizierte Atteste nachzureichen, teilte ein Ministeriumssprecher mit.
Ende April
seien Beschäftigte in 9160 Fällen zur Erstoder Zweitimpfung aufgefordert worden. Bei 515 Personen sei ein qualifiziertes Attest wegen Kontraindikation angefordert worden. Bei 193 Personen sei bereits eine weitere Aufforderung unter Androhung eines Bußgeldes erfolgt. In 35 Fällen sei direkt eine Meldung an Ermittlungsorgane ergangen: Hier bestehe der Verdacht der Fälschung oder Täuschung von Dokumenten.
Der Erlass zur Umsetzung
der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werde stetig aktualisiert. Eine neue Fassung sei derzeit noch nicht absehbar. Das Gesundheitsamt Oldenburg verweist auf die ausstehende Aktualisierung. Vor weiteren Schritten im Umgang mit Ungeimpften wolle man darauf warten.