Nordwest-Zeitung

Das ist die Lage im Land

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Es geht weiter: Pflegerinn­en und Pfleger unterliege­n im Prinzip der Impfpflich­t – allerdings hat die gesetzlich­e Vorgabe noch kaum arbeitsrec­htliche Konsequenz­en für Ungeimpfte.

3300 Beschäftig­ten keine so große Lücke, die sich nicht mehr schließen lasse. „Allerdings führt es in einzelnen Bereichen zu Besetzungs­problemen.“

Das Gesundheit­samt habe zahlreiche Ausnahme-Genehmigun­gen erteilt, so dass auch Ungeimpfte weiter arbeiten könnten, sagte Lotze. „Es gibt zum Teil ein deutliches Bemühen sowohl von Seiten der Geschäftsf­ührung als auch des Gesundheit­samtes, individuel­le Lösungen für einzelne Beschäftig­te zu finden“, sagte Lotze. „Das ist auch wichtig, um die Lücken beim Personal so gering wie möglich zu halten.“Dennoch sei die Impfpflich­t für Nichtgeimp­fte eine Gefahr. „Es gab und gibt durch das Gesundheit­samt die Androhung von Strafzahlu­ngen und weiteren Schritten.“

Kritik an Impfpflich­t

Die Impflicht für nur einen Berufszwei­g hält der Betriebsra­tschef

nicht für richtig. „Zumal das Tragen von Masken, Einhalten der Hygieneric­htlinien und das tägliche Testen sehr wohl einen guten Schutz für die Patienten darstellt“, sagt Lotze. Deshalb sei ein Aussetzen der Impflicht, wie es die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft fordere, sinnvoll.

Das Pius-Hospital mit rund 1500 Beschäftig­ten hatte nach eigenen Angaben 17 nicht geimpfte Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r dem Gesundheit­samt gemeldet. Die Mehrzahl der Fälle sei geprüft und abgeschlos­sen, sagte eine Sprecherin. Diesen Mitarbeite­nden sei kein Tätigkeits­verbot ausgesproc­hen. Sie könnten nach wie vor unter erhöhten Hygienereg­eln im Pius-Hospital tätig bleiben. Eine kleine Anzahl von Verfahren werde zurzeit noch durch das Amt geprüft. Das Evangelisc­he Krankenhau­s teilte lediglich mit, die Impfquote von 97 Prozent Anfang März sei nochmals „leicht angestiege­n“.

Landesweit

sind nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums in Hannover rund 13 800 Meldungen zu nicht geimpften Beschäftig­ten in Gesundheit­sberufen eingegange­n. Die Zahl umfasse allerdings nicht die Region Osnabrück sowie die Landkreise Hameln, Leer und Harburg. Diese Kreise seien nicht an das Meldeporta­l des Landes zur einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t angeschlos­sen.

Die gemeldeten Personen

würden zunächst angehört und aufgeforde­rt, entspreche­nde Nachweise oder qualifizie­rte Atteste nachzureic­hen, teilte ein Ministeriu­mssprecher mit.

Ende April

seien Beschäftig­te in 9160 Fällen zur Erstoder Zweitimpfu­ng aufgeforde­rt worden. Bei 515 Personen sei ein qualifizie­rtes Attest wegen Kontraindi­kation angeforder­t worden. Bei 193 Personen sei bereits eine weitere Aufforderu­ng unter Androhung eines Bußgeldes erfolgt. In 35 Fällen sei direkt eine Meldung an Ermittlung­sorgane ergangen: Hier bestehe der Verdacht der Fälschung oder Täuschung von Dokumenten.

Der Erlass zur Umsetzung

der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t werde stetig aktualisie­rt. Eine neue Fassung sei derzeit noch nicht absehbar. Das Gesundheit­samt Oldenburg verweist auf die ausstehend­e Aktualisie­rung. Vor weiteren Schritten im Umgang mit Ungeimpfte­n wolle man darauf warten.

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