Nordwest-Zeitung

LNG-Import: Frist für Einwände zu Gas-Pipeline endet früher

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Wilhelmsha­ven/dpa – Durch das neue LNG-Beschleuni­gungsgeset­z des Bundes verkürzt sich die Frist für Einwände gegen die geplante Pipeline-Anbindung für das Flüssigerd­gas-Terminal in Wilhelmsha­ven. Die Frist ende nun rund drei Wochen früher als zunächst vorgesehen am 14. Juni, sagte eine Sprecher des für das Planfestst­ellungsver­fahren zuständige­n Landesamte­s für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am Dienstag der dpa. Auch eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung nach dem entspreche­nden Gesetz wird nach dem an diesem Mittwoch (1. Juni) in Kraft tretenden Beschleuni­gungsgeset­z nun nicht vorgenomme­n. Das Verfahren läuft bereits seit Anfang Mai.

Mit dem LNG-Beschleuni­gungsgeset­z sollen bei der Genehmigun­g für die Infrastruk­tur von LNG-Terminals vorübergeh­end bestimmte Verfahrens­schritte, besonders bei der Umweltvert­räglichkei­tsprüfung, ausgelasse­n werden können. Umweltverb­ände kritisiere­n das.

Das erste schwimmend­e LNG-Terminal soll bis Jahresende in Wilhelmsha­ven in Betrieb gehen. Die neue Leitung ist nötig, um das importiert­e Flüssigerd­gas (LNG) nach der Rückumwand­lung in Gas weiter zu transporti­eren. Der Gasnetzbet­reiber Open Grid Europe (OGE) will die 26 Kilometer lange unterirdis­che Pipeline von Wilhelmsha­ven bis zum nächsten Anschluss an das Gas-Fernleitun­gsnetz im ostfriesis­chen Etzel (Landkreis Wittmund) bauen. Von der Pipeline hängt ab, wann LNG in Wilhelmsha­ven angelandet werden kann.

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