Fall Maddie: Mann bleibt in Haft
OLG Oldenburg lehnt Beschwerde ab
Oldenburg – Der mutmaßliche Entführer und Mörder der kleinen Maddie (Maddie McCann), der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen verbüßt, bleibt in Haft. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Beschwerde des Inhaftierten Christian B. gegen einen Beschluss des Oldenburger Landgerichtes endgültig zurückgewiesen. Das bestätigte am Mittwoch Richter Torben Tölle, Sprecher des Oldenburger Landgerichtes.
2019 hatte das Landgericht in Braunschweig B. wegen der brutalen Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau in Portugal zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. B. verbüßt diese Strafe in der JVA Oldenburg.
Unter bestimmen Voraussetzungen können Verurteilte die Haftanstalt vorzeitig (auf Bewährung) verlassen, wenn sie die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt haben (Halbstrafenbildung). Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Deswegen hatte B. beim Landgericht einen Antrag auf Halbstrafenbildung gestellt. Doch dieses lehnte das Gesuch ab.
Dagegen hatte B. sofortige Beschwerde eingelegt. Doch das Oberlandesgericht teilte nun den Ablehnungsbeschluss des Landgerichtes.
B., der von 1995 bis 2007 in Portugal gelebt haben soll, steht unter Verdacht, im Mai 2007 die dreijährige Maddie McCann aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz entführt und ermordet zu haben. Die portugiesische Staatsanwaltschaft hat B. im April dieses Jahres offiziell als verdächtig eingestuft. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.