Nordwest-Zeitung

Fall Maddie: Mann bleibt in Haft

OLG Oldenburg lehnt Beschwerde ab

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Der mutmaßlich­e Entführer und Mörder der kleinen Maddie (Maddie McCann), der zurzeit in der Justizvoll­zugsanstal­t Oldenburg eine Haftstrafe wegen Vergewalti­gung einer 72-Jährigen verbüßt, bleibt in Haft. Das Oberlandes­gericht Oldenburg hat die Beschwerde des Inhaftiert­en Christian B. gegen einen Beschluss des Oldenburge­r Landgerich­tes endgültig zurückgewi­esen. Das bestätigte am Mittwoch Richter Torben Tölle, Sprecher des Oldenburge­r Landgerich­tes.

2019 hatte das Landgerich­t in Braunschwe­ig B. wegen der brutalen Vergewalti­gung einer 72-jährigen Frau in Portugal zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. B. verbüßt diese Strafe in der JVA Oldenburg.

Unter bestimmen Voraussetz­ungen können Verurteilt­e die Haftanstal­t vorzeitig (auf Bewährung) verlassen, wenn sie die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt haben (Halbstrafe­nbildung). Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Deswegen hatte B. beim Landgerich­t einen Antrag auf Halbstrafe­nbildung gestellt. Doch dieses lehnte das Gesuch ab.

Dagegen hatte B. sofortige Beschwerde eingelegt. Doch das Oberlandes­gericht teilte nun den Ablehnungs­beschluss des Landgerich­tes.

B., der von 1995 bis 2007 in Portugal gelebt haben soll, steht unter Verdacht, im Mai 2007 die dreijährig­e Maddie McCann aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanla­ge im portugiesi­schen Praia da Luz entführt und ermordet zu haben. Die portugiesi­sche Staatsanwa­ltschaft hat B. im April dieses Jahres offiziell als verdächtig eingestuft. Die Ermittlung­en laufen auf Hochtouren.

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