Testpflicht in Betrieben erlaubt
Flötistin liefert Präzedenzfall – Urteil könnte im Herbst wieder aktuell werden
Preismeldestelle des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, amtliche Feststellung über Preise von Schweinen geschlachtet außerhalb von notierungspflichtigen Märkten (in Euro/kg SG frei Schlachtstätte ohne MWSt.), Niedersachsen, 30./31. Mai 2022.
Schweine: U (1,69).
S (1,88), E (1,83),
Erfurt/München – Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft – und für ein Grundsatzurteil gesorgt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter stellten am Mittwoch fest, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können, um das Infektionsrisiko zu verringern. Eine solche Anordnung sei möglich, aber die Testpflicht müsse verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Streit um Testpflichten in Hygienekonzepten von Unternehmen (5 AZR 28/22).
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Die begründung
Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen,