Nordwest-Zeitung

Russische Papiere im Depot: Was tun?

Spekulante­n nutzen Lage aus

- Von Christoph Jänsch

Im deutschen Einzelhand­el sind im April die Umsätze eingebroch­en. Bereinigt um Saisonund Preiseffek­te (real) sanken die Erlöse um 5,4 Prozent im Vergleich zum März, wie das Statistisc­he Bundesamt am Mittwoch berichtete. Nominal betrug der Rückgang 4,7 Prozent.

Besitzen zwei Brüder Immobilien, die sie von ihren Eltern zu Lebzeiten geschenkt bekommen haben, jeweils zur Hälfte, und tauschen sie ihre Miteigentu­msanteile, damit jeder Alleineige­ntümer einer Immobilie wird, so führt dieser Tausch dazu, dass Grunderwer­bsteuer zu zahlen ist. Auch sind Geschwiste­r nicht in gerader Linie verwandt, sodass es von daher zu einer Steuerbefr­eiung kommen könne. Und auch ein fiktiver Sachverhal­t könne nicht Gegenstand der Besteuerun­g sein. Es sei deshalb unbeachtli­ch, dass verschiede­ne andere Übertragun­gsvorgänge, die möglich gewesen wären, keine Grunderwer­bsteuer ausgelöst hätten (BFH, II B 87/20).

Düsseldorf – Schon seit Wochen ist der Handel mit russischen Wertpapier­en stark eingeschrä­nkt. Kauf und Verkauf sind derzeit praktisch nicht möglich. Was also tun?

Haben Deutsche Anteile russischer Unternehme­n in ihren Depots, handelt es sich meist um Hinterlegu­ngsscheine, sogenannte ADRs (American Depository Receipts) oder GDRs (Global Depository Receipts). Sie verbriefen das Eigentum an einer Aktie und werden stellvertr­etend gehandelt. Inhaber profitiere­n wie gewohnt von Kurssteige­rungen und Dividenden­ausschüttu­ngen. Häufig geben USamerikan­ische Kreditinst­itute die Hinterlegu­ngsscheine aus, die die eigentlich­en Aktien hinter den Verbriefun­gen halten.

Ende der Programme

Nun ist es aber so: Seit Anfang April zwingt ein russisches Gesetz heimische Unternehme­n, das Geschäft mit den Hinterlegu­ngsscheine­n zu beenden. Die Verbriefun­gen sollen in Aktien umgewandel­t und der Handel nach Russland verlagert werden.

Viele ADR- bzw. GDR-Programme seien darum von russischen Unternehme­n gekündigt worden, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW). Viele liefen im August dieses Jahres aus.

Anleger haben nach Auslaufen der Programme bis zu einem Jahr Zeit, ihre Verbriefun­gen bei der ausgebende­n Bank einzureich­en und gegen Aktien zu tauschen. Verbrauche­r werden darüber von ihrer depotführe­nden Bank informiert.

Der Haken: Stand jetzt ist dieser Umtausch für die meisten nicht möglich. Wegen der Sanktionen bräuchte es dazu nämlich ein Depot bei einem russischen Kreditinst­itut.

„Wurden die DRs bis zum Ende der jeweiligen Frist nicht eingereich­t, wird die jeweilige US-Bank versuchen, die Aktien zu veräußern“, so Kurz. Doch auch dafür müssten die Sanktionen fallen. Gelingt der Bank der Verkauf, erhielten Besitzer von Hinterlegu­ngsscheine­n den Erlös abzüglich Kosten und Gebühren, sagt Kurz. „Ob das gelingt, und falls ja, zu welchem Preis, ist völlig offen.“

Austausch schwierig

Geringe Offerten

Spekulante­n nutzen die unübersich­tliche Lage aus und bieten Anlegern an, ihre Verbriefun­gen zu übernehmen. Davon rät Kurz Anlegern aber ab. „Die Übernahmeo­fferten sind lächerlich niedrig“, sagt er. „Verglichen damit ist das Risiko, erst einmal abzuwarten, kaum höher.“„Zumindest dürfte der Preis, den amerikanis­che Banken erzielen, sobald der Handel wieder möglich sein sollte, selbst nach Abzug der Kosten höher ausfallen.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany