Russische Papiere im Depot: Was tun?
Spekulanten nutzen Lage aus
Im deutschen Einzelhandel sind im April die Umsätze eingebrochen. Bereinigt um Saisonund Preiseffekte (real) sanken die Erlöse um 5,4 Prozent im Vergleich zum März, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch berichtete. Nominal betrug der Rückgang 4,7 Prozent.
Besitzen zwei Brüder Immobilien, die sie von ihren Eltern zu Lebzeiten geschenkt bekommen haben, jeweils zur Hälfte, und tauschen sie ihre Miteigentumsanteile, damit jeder Alleineigentümer einer Immobilie wird, so führt dieser Tausch dazu, dass Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Auch sind Geschwister nicht in gerader Linie verwandt, sodass es von daher zu einer Steuerbefreiung kommen könne. Und auch ein fiktiver Sachverhalt könne nicht Gegenstand der Besteuerung sein. Es sei deshalb unbeachtlich, dass verschiedene andere Übertragungsvorgänge, die möglich gewesen wären, keine Grunderwerbsteuer ausgelöst hätten (BFH, II B 87/20).
Düsseldorf – Schon seit Wochen ist der Handel mit russischen Wertpapieren stark eingeschränkt. Kauf und Verkauf sind derzeit praktisch nicht möglich. Was also tun?
Haben Deutsche Anteile russischer Unternehmen in ihren Depots, handelt es sich meist um Hinterlegungsscheine, sogenannte ADRs (American Depository Receipts) oder GDRs (Global Depository Receipts). Sie verbriefen das Eigentum an einer Aktie und werden stellvertretend gehandelt. Inhaber profitieren wie gewohnt von Kurssteigerungen und Dividendenausschüttungen. Häufig geben USamerikanische Kreditinstitute die Hinterlegungsscheine aus, die die eigentlichen Aktien hinter den Verbriefungen halten.
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Ende der Programme
Nun ist es aber so: Seit Anfang April zwingt ein russisches Gesetz heimische Unternehmen, das Geschäft mit den Hinterlegungsscheinen zu beenden. Die Verbriefungen sollen in Aktien umgewandelt und der Handel nach Russland verlagert werden.
Viele ADR- bzw. GDR-Programme seien darum von russischen Unternehmen gekündigt worden, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Viele liefen im August dieses Jahres aus.
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Anleger haben nach Auslaufen der Programme bis zu einem Jahr Zeit, ihre Verbriefungen bei der ausgebenden Bank einzureichen und gegen Aktien zu tauschen. Verbraucher werden darüber von ihrer depotführenden Bank informiert.
Der Haken: Stand jetzt ist dieser Umtausch für die meisten nicht möglich. Wegen der Sanktionen bräuchte es dazu nämlich ein Depot bei einem russischen Kreditinstitut.
„Wurden die DRs bis zum Ende der jeweiligen Frist nicht eingereicht, wird die jeweilige US-Bank versuchen, die Aktien zu veräußern“, so Kurz. Doch auch dafür müssten die Sanktionen fallen. Gelingt der Bank der Verkauf, erhielten Besitzer von Hinterlegungsscheinen den Erlös abzüglich Kosten und Gebühren, sagt Kurz. „Ob das gelingt, und falls ja, zu welchem Preis, ist völlig offen.“
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Austausch schwierig
Geringe Offerten
Spekulanten nutzen die unübersichtliche Lage aus und bieten Anlegern an, ihre Verbriefungen zu übernehmen. Davon rät Kurz Anlegern aber ab. „Die Übernahmeofferten sind lächerlich niedrig“, sagt er. „Verglichen damit ist das Risiko, erst einmal abzuwarten, kaum höher.“„Zumindest dürfte der Preis, den amerikanische Banken erzielen, sobald der Handel wieder möglich sein sollte, selbst nach Abzug der Kosten höher ausfallen.“