Nordwest-Zeitung

Trainingsz­entrum: Gutachter sahen keine Schäden an Halle

FDP-Fraktion fragt Landesregi­erung nach Popken-Immobilie an Bloherfeld­er Straße

- Von Thomas Husmann

Oldenburg – Hat sich das Land für die Einrichtun­g eines Trainingsz­entrums an der Bloherfeld­er Straße eine – überspitzt formuliert – „Schrott-Immobilie“andrehen lassen? Mit einer Kleinen Anfrage an die Niedersäch­sische Landesregi­erung unter der Überschrif­t „Trauerspie­l in Oldenburg – Wann öffnet das Trainingsz­entrum der Polizei?“hatte die FDP-Landtagsfr­aktion um eine Antwort gebeten – und sie nun vom Niedersäch­sischen Finanzmini­sterium bekommen.

Dort ist man sich keiner bewusst. „Vor dem Ankauf der Liegenscha­ft wurde vom zuständige­n Gutachtera­usschuss für Grundstück­swerte ein Verkehrswe­rtgutachte­n für das Grundstück mit allen Gebäuden erstellt. Bei der Ortsbesich­tigung des Gutachtera­usschusses haben sich ausdrückli­ch keine Hinweise auf offenkundi­ge Schäden ergeben. Allen Hallen wurden vom Gutachtera­usschuss altersents­prechend jeweils gute bis sehr gute Unterhaltu­ngszuständ­e attestiert. Dieses Gutachten ergab einen Verkehrswe­rt von 7,6 Mio. Euro. Unter Einbeziehu­ng der Herrichtun­gskosten für die benötigten Bürofläche­n wurde ein Gesamtkauf­preis von rd. 11,77 Mio. Euro vereinbart“, heißt es in der Antwort.

„Antwort enttäuscht“

Alles gut also? Für den Innenpolit­ischen Sprecher der FDP-Landtagsfr­aktion, Marco Genthe, nicht: „Die Antwort der Landesregi­erung ist absolut enttäusche­nd. Ganz offensicht­lich hatte das Innenminis­terium kein tragfähige­s Konzept für ein Trainingsz­entrum vorliegen, was zum Zustand der maroden Immobilie passt.“Im Zusammenha­ng mit dem ohnehin schon beSchuld

Sanierungs­stau bei den Polizeigeb­äuden in Höhe von über 225 Millionen Euro könne man nur feststelle­n, dass die Polizei keine hohe Priorität bei der Landesregi­erung habe.

Das Finanzmini­sterium hatte erklärt, eine Nutzung der Hallen bzw. der Außenberei­che der Liegenscha­ft sei nicht in der Bedarfsanm­eldung der Polizeidir­ektion Oldenburg zur Unterbring­ung der Zentralen Kriminalin­spektion vorgesehen und auch nicht Bestandtei­l der Herrichtun­g durch den Verkäufer, der Firma Popken Fashion Group, gewesen.

Die Erstellung des Nutzungsko­nzeptes erfolgte zunächst ohne die Beteiligun­g des Staatliche­n Baumanagem­ents. Der erste Teilabschn­itt des Konzepts habe die Nutzung der Halle 5 als urbanen Trainingsb­ereich vorgesehen. Außerdem sollte das Obergescho­ss der Halle 3 so hergericht­et werden, dass dort Seminarund Büroräume für den Betrieb des Trainingsz­entrums zur Verfügung stünden. „Allerdings war nicht bekannt und nicht absehbar, dass bauliche Mängel der Halle 1 eine Teilfertig­stellung des Trainingsz­entrums infrage stellen würden “, heißt es in der Antstehend­en wort weiter. Dieser Erkenntnis habe die Polizeiaka­demie Niedersach­sen Rechnung getragen und mit Schreiben vom 31. März 2020 das Betreten und die Nutzung der Halle 1 untersagt.

Zeitplan nicht möglich

Die Herrichtun­g der Hallen 3 und 5 wurde nunmehr bis zum Vorliegen des im März 2021 beauftragt­en neuen und baufachlic­h zu beratenden Gesamtkonz­epts für die Liegenscha­ft zurückgest­ellt. Dessen Fertigstel­lung wird voraussich­tlich bis Ende des Jahres 2022 erwartet.

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