Nordwest-Zeitung

Kreuze bleiben in Bayerns Behörden

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Karlsruhe/dpa – Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hat Klagen gegen den Kreuzerlas­s von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) zurückgewi­esen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatliche­n Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionsk­ritische Bund für Geistesfre­iheit ebenso Klage eingereich­t wie 25 Unternehme­r, Politiker und Kulturscha­ffende.

Diese Klagen wiesen die obersten bayerische­n Verwaltung­srichter nun allesamt ab. Die Entscheidu­ngsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussich­tlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hinsichtli­ch der Klagen des Bundes für Geistesfre­iheit ließ der VGH allerdings die Revision beim Bundesverw­altungsger­icht zu.

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