Urteil zu ArchitektenHonoraren
Karlsruhe/dpa – Höchstrichterlicher Schlussstrich unter einen langen Streit: Architekten und Ingenieure können für vor 2021 abgeschlossene Verträge Nachforderungen verlangen, wenn die vereinbarten Pauschalhonorare mit Kunden unter den damals geltenden Mindestsätzen lagen. Deutsche Gerichte können die damalige Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) bei Streitigkeiten zwischen Planern und Privatleuten weiter anwenden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.
Die Frage war unter Gerichten heftig umstritten. Sie hatten zahlreiche Verfahren ruhend gestellt. Auf sie dürften nun viele „Aufstockungsklagen“zukommen. Grundlage für das BGH-Urteil ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Januar. Die Karlsruher Richter hatten die Sache dem EU-Gericht vorgelegt. Das Urteil hat nur Wirkung auf Altverträge. Seit 2021 gibt es eine neue HOAI.