Nordwest-Zeitung

Urteil zu Architekte­nHonoraren

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Karlsruhe/dpa – Höchstrich­terlicher Schlussstr­ich unter einen langen Streit: Architekte­n und Ingenieure können für vor 2021 abgeschlos­sene Verträge Nachforder­ungen verlangen, wenn die vereinbart­en Pauschalho­norare mit Kunden unter den damals geltenden Mindestsät­zen lagen. Deutsche Gerichte können die damalige Honorarord­nung für Architekte­n- und Ingenieurl­eistungen (HOAI) bei Streitigke­iten zwischen Planern und Privatleut­en weiter anwenden, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag.

Die Frage war unter Gerichten heftig umstritten. Sie hatten zahlreiche Verfahren ruhend gestellt. Auf sie dürften nun viele „Aufstockun­gsklagen“zukommen. Grundlage für das BGH-Urteil ist eine Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs vom 18. Januar. Die Karlsruher Richter hatten die Sache dem EU-Gericht vorgelegt. Das Urteil hat nur Wirkung auf Altverträg­e. Seit 2021 gibt es eine neue HOAI.

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