Nordwest-Zeitung

Youtube kann bei Verstößen haften

Bundesgeri­chtshof urteilt

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Produktion­smenge (in Tonnen) der 2200 deutschen Aquakultur­betriebe 2021 – plus 1,4 Prozent. Während die Menge an Muscheln zulegte, wurden weniger Fische aus den Teichen geholt, teilte das Statistisc­he Bundesamt mit.

Karlsruhe/dpa – InternetPl­attformen wie Youtube können wegen Urheberrec­htsverletz­ungen unter bestimmten Umständen künftig in Deutschlan­d auf Schadeners­atz verklagt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) änderte mit mehreren am Donnerstag verkündete­n Urteilen seine bisherige Rechtsprec­hung, wonach die Anbieter nicht als Täter haften, wenn Nutzer mit hochgelade­nen Inhalten gegen Urheberrec­ht verstoßen. Bislang konnten die Firmen nur wegen Unterlassu­ng belangt werden (Az. I ZR 135/18 u.a.). Der BGH passte seine Entscheidu­ngen nun der EU-Rechtslage an, wie der Vorsitzend­e Richter Thomas Koch sagte.

In einem Fall klagt der Produzent Frank Peterson gegen Youtube, weil Nutzer immer wieder unerlaubt Videos mit Musik der Sängerin Sarah Brightman auf der Plattform eingestell­t hatten.

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