Corona-Hilfen: Rückzahlung nun bis Juni 2023
Lässt die Klassenlehrerin in einer Grundschule ihre „zweite Klasse“für mehrere Minuten allein im Klassenzimmer, so muss sie den Eltern eines in dieser Zeit verprügelten Jungen kein Schmerzensgeld zahlen. In dem Verlassen des Raumes für eine solch kurze Dauer liege keine Aufsichtspflichtverletzung. Anders als in Kindergärten müssten Zweitklässler nicht lückenlos beaufsichtigt werden. Hat sie den Raum unter klarer Anweisung an die Schüler nur kurz verlassen, so sei ihr keine „vorsätzliche Handlung“vorzuwerfen (AmG Frankfurt am Main, 29 C 1632/20 (21).
Hannover/sti – Niedersachsen hat die Frist zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Bislang sollten die Rückzahlungen bis Ende Oktober 2022 erfolgen. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) verwies am Donnerstag in Hannover auf die „deutlichen Spuren“, die der Krieg in der Ukraine auch in der niedersächsischen Wirtschaft hinterlasse. Daher wolle man die Liquidität der Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Aus Bundesund Landesmitteln wurden im Frühjahr 2020 in Niedersachsen mehr als 900 Millionen Euro an über 139 000 Unternehmen ausgezahlt.