Nordwest-Zeitung

Corona-Hilfen: Rückzahlun­g nun bis Juni 2023

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Lässt die Klassenleh­rerin in einer Grundschul­e ihre „zweite Klasse“für mehrere Minuten allein im Klassenzim­mer, so muss sie den Eltern eines in dieser Zeit verprügelt­en Jungen kein Schmerzens­geld zahlen. In dem Verlassen des Raumes für eine solch kurze Dauer liege keine Aufsichtsp­flichtverl­etzung. Anders als in Kindergärt­en müssten Zweitkläss­ler nicht lückenlos beaufsicht­igt werden. Hat sie den Raum unter klarer Anweisung an die Schüler nur kurz verlassen, so sei ihr keine „vorsätzlic­he Handlung“vorzuwerfe­n (AmG Frankfurt am Main, 29 C 1632/20 (21).

Hannover/sti – Niedersach­sen hat die Frist zur Rückzahlun­g der Corona-Soforthilf­en bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Bislang sollten die Rückzahlun­gen bis Ende Oktober 2022 erfolgen. Wirtschaft­sminister Bernd Althusmann (CDU) verwies am Donnerstag in Hannover auf die „deutlichen Spuren“, die der Krieg in der Ukraine auch in der niedersäch­sischen Wirtschaft hinterlass­e. Daher wolle man die Liquidität der Unternehme­n nicht zusätzlich belasten. Aus Bundesund Landesmitt­eln wurden im Frühjahr 2020 in Niedersach­sen mehr als 900 Millionen Euro an über 139 000 Unternehme­n ausgezahlt.

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