25-Jähriger belästigt mehrere Personen im Zug
Bundespolizei nimmt per Haftbefehl gesuchten Fahrgast in Oldenburg fest – Mann schließt sich auf Toilette ein
Oldenburg/lr – Durch sein seltsames Verhalten im Regionalexpress aus Richtung Emden hat ein 25-Jähriger die Aufmerksamkeit eines Bundespolizisten auf sich gezogen. Eine Überprüfung des Mannes ergab, dass gleich drei Haftbefehle gegen ihn vorlagen, die daraufhin vollstreckt worden sind.
Laut Bundespolizei hat der 25-Jährige am Donnerstag gegen 6 Uhr mehrere Fahrgäste mit einer Taschenlampe geblendet. Dabei soll er außerdem merkwürdige Geräusche von sich gegeben haben. Ein Bundespolizist, der sich in dem Zug befand, hat den Mann daraufhin auf sein Verhalten angesprochen. Der schloss sich als Reaktion darauf in der Zugtoilette ein.
Der Beamte habe in der Folge seine Kollegen am Oldenburger Hauptbahnhof informiert, die den 25-Jährigen bei der Ankunft des Zuges bereits erwarteten und feststellten, dass der Mann offenbar alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 0,91. Zudem hätten die Bundespolizisten eine Kleinstmenge Marihuana bei dem Mann gefunden. Die weitere Überprüfung habe ergeben, dass drei Haftbefehle gegen den 25-Jährigen vorlagen.
Zum einen gab es eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, die eine Geldstrafe in
Bundespolizisten haben den Mann gestoppt.
Höhe von 525 Euro oder eine Freiheitsstrafe von 35 Tagen vorsah.
Eine weitere Verurteilung wegen Diebstahls bedeutete eine Geldstrafe in Höhe von 375 Euro oder 25 Tage Ersatzhaft für den Mann. Im dritten Fall war er wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt worden, was eine Geldstrafe von 900 Euro oder 30 Tage Haft nach sich gezogen hatte.
Weil er die offenen 1800
Euro nicht zahlen konnte, kam der 25-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt, in der er die nächsten drei Monate seine Freiheitsstrafen verbüßen wird. Darüber hinaus erwartet ihn ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Und damit noch nicht genug: Eine weitere Staatsanwaltschaft interessiert sich für den Mann. Sie hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.