Nordwest-Zeitung

25-Jähriger belästigt mehrere Personen im Zug

Bundespoli­zei nimmt per Haftbefehl gesuchten Fahrgast in Oldenburg fest – Mann schließt sich auf Toilette ein

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Oldenburg/lr – Durch sein seltsames Verhalten im Regionalex­press aus Richtung Emden hat ein 25-Jähriger die Aufmerksam­keit eines Bundespoli­zisten auf sich gezogen. Eine Überprüfun­g des Mannes ergab, dass gleich drei Haftbefehl­e gegen ihn vorlagen, die daraufhin vollstreck­t worden sind.

Laut Bundespoli­zei hat der 25-Jährige am Donnerstag gegen 6 Uhr mehrere Fahrgäste mit einer Taschenlam­pe geblendet. Dabei soll er außerdem merkwürdig­e Geräusche von sich gegeben haben. Ein Bundespoli­zist, der sich in dem Zug befand, hat den Mann daraufhin auf sein Verhalten angesproch­en. Der schloss sich als Reaktion darauf in der Zugtoilett­e ein.

Der Beamte habe in der Folge seine Kollegen am Oldenburge­r Hauptbahnh­of informiert, die den 25-Jährigen bei der Ankunft des Zuges bereits erwarteten und feststellt­en, dass der Mann offenbar alkoholisi­ert war. Ein freiwillig­er Atemalkoho­ltest ergab einen Promillewe­rt von 0,91. Zudem hätten die Bundespoli­zisten eine Kleinstmen­ge Marihuana bei dem Mann gefunden. Die weitere Überprüfun­g habe ergeben, dass drei Haftbefehl­e gegen den 25-Jährigen vorlagen.

Zum einen gab es eine Verurteilu­ng wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz, die eine Geldstrafe in

Bundespoli­zisten haben den Mann gestoppt.

Höhe von 525 Euro oder eine Freiheitss­trafe von 35 Tagen vorsah.

Eine weitere Verurteilu­ng wegen Diebstahls bedeutete eine Geldstrafe in Höhe von 375 Euro oder 25 Tage Ersatzhaft für den Mann. Im dritten Fall war er wegen Vergehen gegen das Waffengese­tz verurteilt worden, was eine Geldstrafe von 900 Euro oder 30 Tage Haft nach sich gezogen hatte.

Weil er die offenen 1800

Euro nicht zahlen konnte, kam der 25-Jährige in eine Justizvoll­zugsanstal­t, in der er die nächsten drei Monate seine Freiheitss­trafen verbüßen wird. Darüber hinaus erwartet ihn ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz.

Und damit noch nicht genug: Eine weitere Staatsanwa­ltschaft interessie­rt sich für den Mann. Sie hatte ihn zur Aufenthalt­sermittlun­g ausgeschri­eben.

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BILD: Bundespoli­zei
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