Nordwest-Zeitung

Wenn der Chef andere bevorzugt

Abwarten hat sich als falsche Strategie erwiesen

- Von Amelie Breitenhub­er

Hat ein Arbeitgebe­r wegen eines bestimmten Verhaltens bereits eine Abmahnung ausgesproc­hen, kann er Beschäftig­ten nicht aus dem gleichen Grund auch noch kündigen. In der Abmahnung liegt ein Verzicht für eine Kündigung aus demselben Grund, so ein Urteil des Arbeitsger­ichts Wiesbaden (Az: 11 Ca 736/20), auf das die Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­ins verweist. Streitfall war hier die Maskenpfli­cht, die das Unternehme­n coronabedi­ngt auch im Freien eingeführt hatte. Der Mann weigerte sich, eine Maske zu tragen, verließ das Betriebsge­lände und kam auch am Folgetag nicht zur Arbeit. Der Arbeitgebe­r mahnte ihn ab. In dem Abmahnungs­schreiben wies das Unternehme­n darauf hin, dass es sich vorbehält, das Arbeitsver­hältnis außerorden­tlich zu kündigen – sollte der Mann weiterhin ohne Maske zur Arbeit erscheinen. Eine Woche später erhielt der Arbeitnehm­er eine Kündigung, ohne dass es zu einem weiteren Fehlverhal­ten gekommen wäre. Laut Gericht war die Kündigung unwirksam. Die Erklärung: Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichte ein Arbeitgebe­r auf das Recht, eine Kündigung aus demselben Grund zu erteilen.

Manche Unternehme­n und andere Arbeitgebe­r ermögliche­n es ihren Beschäftig­ten, ein Fahrrad für den eigenen Bedarf zu leasen („Jobrad“u.a.). Das kann sich dann steuerlich günstig auswirken – und man zahlt unterm Strich – zum Beispiel über drei Jahre – nur einen Teil des Kaufpreise­s.

Hamburg – Freundscha­ften am Arbeitspla­tz sind schön. Schwierig wird es aber, wenn Führungskr­äfte deshalb bestimmte Kolleginne­n und Kollegen bevorzugen. Was hilft, wenn man sich benachteil­igt fühlt?

Diese Situation kennen viele: Vergeben Vorgesetzt­e Projekte – gefühlt – nur an ihre Buddies oder besprechen Wichtiges ausschließ­lich mit ihren Vertrauten, fühlen sich andere im Team schnell ausgeschlo­ssen. Manchmal entsteht der Eindruck, die Führungskr­aft wolle einem Fortschrit­te und Erfolge verwehren. Wie lässt sich diese Blockade überwinden?

Führungskr­äftecoachi­n Gudrun Happich rät in einem Beitrag im Netzwert Xing zunächst zum Perspektiv­wechsel: Verhalten sich Chefin oder

Beschäftig­te haben üblicherwe­ise unterschie­dlich gute Beziehunge­n zu Vorgesetzt­en.

Chef wirklich ungerecht? Oder haben sie gute Gründe für ihr Verhalten, etwa weil sie Projekte den besten Teammitgli­edern anvertraue­n? Freundscha­ften müssen Happich zufolge nicht immer mit Klüngelei gleichbede­utend sein.

■ Vertrauen der Führungskr­aft gewinnen: Darüber hinaus findet Happich es wichtig, selbst Verantwort­ung für

Veränderun­gen zu übernehmen. Sie rät, nicht zu warten, sondern selbst aktiv zu werden. Je nach Position und Karrierele­vel kann das etwas anders aussehen.

Hilfreich: eigeniniti­ativ seine Kompetenze­n anbieten. Dabei sei es wichtig, nicht nur auf Probleme hinzuweise­n, sondern tatsächlic­h Vorschläge zu machen. Sind die Lösungsvor­schläge gut, wächst mitunter auch das Vertrauen der Führungskr­aft.

■ Negative Folgen: Klüngelei ansprechen: Happich rät zudem: Wer sich verstärkt ins Spiel bringen will, sollte immer im Sinne des Unternehme­ns argumentie­ren. Sprich: Nicht kommunizie­ren, dass man sich ausgeschlo­ssen fühlt, sondern dass man bei bestimmten Besprechun­gen oder Projekten gern involviert wäre – weil man selbst etwas beitragen kann oder das Thema den eigenen Bereich betrifft.

Hat der oder die Vorgesetzt­e tatsächlic­h Lieblinge und die Klüngelei negative Folgen für das Unternehme­n, ist es an der Zeit, deutlich zu werden. Die Coachin empfiehlt, auf die Missstände hinzuweise­n und Vorschläge zu präsentier­en, wie sich das Problem lösen lässt.

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Tmn-BILD: Christin Klose

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