Wenn der Chef andere bevorzugt
Abwarten hat sich als falsche Strategie erwiesen
Hat ein Arbeitgeber wegen eines bestimmten Verhaltens bereits eine Abmahnung ausgesprochen, kann er Beschäftigten nicht aus dem gleichen Grund auch noch kündigen. In der Abmahnung liegt ein Verzicht für eine Kündigung aus demselben Grund, so ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden (Az: 11 Ca 736/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltvereins verweist. Streitfall war hier die Maskenpflicht, die das Unternehmen coronabedingt auch im Freien eingeführt hatte. Der Mann weigerte sich, eine Maske zu tragen, verließ das Betriebsgelände und kam auch am Folgetag nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab. In dem Abmahnungsschreiben wies das Unternehmen darauf hin, dass es sich vorbehält, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen – sollte der Mann weiterhin ohne Maske zur Arbeit erscheinen. Eine Woche später erhielt der Arbeitnehmer eine Kündigung, ohne dass es zu einem weiteren Fehlverhalten gekommen wäre. Laut Gericht war die Kündigung unwirksam. Die Erklärung: Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichte ein Arbeitgeber auf das Recht, eine Kündigung aus demselben Grund zu erteilen.
Manche Unternehmen und andere Arbeitgeber ermöglichen es ihren Beschäftigten, ein Fahrrad für den eigenen Bedarf zu leasen („Jobrad“u.a.). Das kann sich dann steuerlich günstig auswirken – und man zahlt unterm Strich – zum Beispiel über drei Jahre – nur einen Teil des Kaufpreises.
Hamburg – Freundschaften am Arbeitsplatz sind schön. Schwierig wird es aber, wenn Führungskräfte deshalb bestimmte Kolleginnen und Kollegen bevorzugen. Was hilft, wenn man sich benachteiligt fühlt?
Diese Situation kennen viele: Vergeben Vorgesetzte Projekte – gefühlt – nur an ihre Buddies oder besprechen Wichtiges ausschließlich mit ihren Vertrauten, fühlen sich andere im Team schnell ausgeschlossen. Manchmal entsteht der Eindruck, die Führungskraft wolle einem Fortschritte und Erfolge verwehren. Wie lässt sich diese Blockade überwinden?
Führungskräftecoachin Gudrun Happich rät in einem Beitrag im Netzwert Xing zunächst zum Perspektivwechsel: Verhalten sich Chefin oder
Beschäftigte haben üblicherweise unterschiedlich gute Beziehungen zu Vorgesetzten.
Chef wirklich ungerecht? Oder haben sie gute Gründe für ihr Verhalten, etwa weil sie Projekte den besten Teammitgliedern anvertrauen? Freundschaften müssen Happich zufolge nicht immer mit Klüngelei gleichbedeutend sein.
■ Vertrauen der Führungskraft gewinnen: Darüber hinaus findet Happich es wichtig, selbst Verantwortung für
Veränderungen zu übernehmen. Sie rät, nicht zu warten, sondern selbst aktiv zu werden. Je nach Position und Karrierelevel kann das etwas anders aussehen.
Hilfreich: eigeninitiativ seine Kompetenzen anbieten. Dabei sei es wichtig, nicht nur auf Probleme hinzuweisen, sondern tatsächlich Vorschläge zu machen. Sind die Lösungsvorschläge gut, wächst mitunter auch das Vertrauen der Führungskraft.
■ Negative Folgen: Klüngelei ansprechen: Happich rät zudem: Wer sich verstärkt ins Spiel bringen will, sollte immer im Sinne des Unternehmens argumentieren. Sprich: Nicht kommunizieren, dass man sich ausgeschlossen fühlt, sondern dass man bei bestimmten Besprechungen oder Projekten gern involviert wäre – weil man selbst etwas beitragen kann oder das Thema den eigenen Bereich betrifft.
Hat der oder die Vorgesetzte tatsächlich Lieblinge und die Klüngelei negative Folgen für das Unternehmen, ist es an der Zeit, deutlich zu werden. Die Coachin empfiehlt, auf die Missstände hinzuweisen und Vorschläge zu präsentieren, wie sich das Problem lösen lässt.