Streit um Obergrenze für den Bundestag
Berlin – Mehrfach wurde eine Wahlrechtsreform verschleppt. Mittlerweile ist der Deutsche Bundestag auf eine Rekordgröße von 736 Abgeordneten angewachsen. Um ihn auf die vorgesehene Zahl von 598 Mandaten zurück zu schrumpfen, braucht es eine Änderung des Wahlrechts. Derzeit gibt es somit fast 140 Abgeordnete mehr als vorgesehen. Zum Vergleich: Nur der Volkskongress in China hat noch mehr Mitglieder.
Seit Jahren geloben die regierenden Parteien in Berlin eine Reform – ohne Erfolg. Und schon wieder haben sich die Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf der einen Seite und CDU/CSU auf der anderen Seite verhakt. Wird es also einen Alleingang der Ampel-Koalition geben?
Die Unionsseite warnt davor. „Der Deutsche Bundestag hat eine Wahlrechtskommission eingesetzt, aber es macht nicht den Eindruck, als wolle die Ampel dort eine gemeinsame Lösung für eine Wahlrechtsreform finden“, sagte Ansgar Heveling.
Der Ampel-Vorschlag sieht vor, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten einer Partei in Höhe des Zweitstimmenergebnisses dieser Partei zu deckeln. Gibt es mehr direkt Gewählte dieser Partei, sollen die mit dem schwächsten Ergebnis entfallen. Damit der jeweilige Wahlkreis dennoch im Bundestag vertreten ist, sollen die Wähler aber mit einer dritten Stimme ersatzweise einen Direktkandidaten einer anderen Partei bestimmen können, der dann zum Zuge kommt. So soll garantiert werden, dass der Bundestag nicht größer wird als die Zahl von 598.