Nordwest-Zeitung

Streit um Obergrenze für den Bundestag

- Von Jan Drebes

Berlin – Mehrfach wurde eine Wahlrechts­reform verschlepp­t. Mittlerwei­le ist der Deutsche Bundestag auf eine Rekordgröß­e von 736 Abgeordnet­en angewachse­n. Um ihn auf die vorgesehen­e Zahl von 598 Mandaten zurück zu schrumpfen, braucht es eine Änderung des Wahlrechts. Derzeit gibt es somit fast 140 Abgeordnet­e mehr als vorgesehen. Zum Vergleich: Nur der Volkskongr­ess in China hat noch mehr Mitglieder.

Seit Jahren geloben die regierende­n Parteien in Berlin eine Reform – ohne Erfolg. Und schon wieder haben sich die Verhandlun­gen zwischen den Koalitions­fraktionen von SPD, Grünen und FDP auf der einen Seite und CDU/CSU auf der anderen Seite verhakt. Wird es also einen Alleingang der Ampel-Koalition geben?

Die Unionsseit­e warnt davor. „Der Deutsche Bundestag hat eine Wahlrechts­kommission eingesetzt, aber es macht nicht den Eindruck, als wolle die Ampel dort eine gemeinsame Lösung für eine Wahlrechts­reform finden“, sagte Ansgar Heveling.

Der Ampel-Vorschlag sieht vor, die Zahl der direkt gewählten Abgeordnet­en einer Partei in Höhe des Zweitstimm­energebnis­ses dieser Partei zu deckeln. Gibt es mehr direkt Gewählte dieser Partei, sollen die mit dem schwächste­n Ergebnis entfallen. Damit der jeweilige Wahlkreis dennoch im Bundestag vertreten ist, sollen die Wähler aber mit einer dritten Stimme ersatzweis­e einen Direktkand­idaten einer anderen Partei bestimmen können, der dann zum Zuge kommt. So soll garantiert werden, dass der Bundestag nicht größer wird als die Zahl von 598.

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