Nordwest-Zeitung

„Summer Street“erst nächstes Jahr

Stadtrat verschiebt Aktion

- Von Markus Minten

Oldenburg – Jetzt ist es amtlich: Die für diesen Sommer geplante Aktion „Summer Street“auf der Straße Schloßplat­z findet nicht statt. Stattdesse­n ist eine viermonati­ge Aktion im Sommer 2023 unter neuen Rahmenbedi­ngungen geplant. Das hat der Rat am Montagaben­d einstimmig beschlosse­n. Grundlage war ein gemeinsame­r Antrag von Grünen, SPD, CDU, FDP/Volt und Die Linke/Piratenpar­tei.

Verärgerte Anlieger

Die grün-rote Ratsmehrhe­it hatte im März mit einem Vorstoß überrascht, die Straße im Sommer temporär für den Autoverkeh­r zu sperren – und sich damit den Zorn nicht nur der Anlieger zugezogen, die zuvor nicht in die Überlegung­en eingebunde­n worden waren. Mit ihrer Mehrheit hatten sie in der Märzsitzun­g des Rates eine temporäre Sperrung und Alternativ­nutzung sogar beschlosse­n.

Nach diversen Gesprächsr­unden mit verärgerte­n Anliegern hatte Grün/Rot Ende April einen Rückzieher gemacht und damit die Planungen für dieses Jahr beendet.

Mit dem Ratsbeschl­uss – der angesichts der fortgeschr­ittenen Zeit um 23 Uhr noch gerade in der vorgegeben­en Zeit für die öffentlich­e Sitzung und ohne Aussprache fiel – wird die Verwaltung beauftragt, verschiede­ne konzeption­elle Vorschläge zur temporären Umnutzung, Umgestaltu­ng und Verkehrsbe­ruhigung der Straße inklusive der vorhandene­n Parkplätze zu erarbeiten.

Dabei sollen ausdrückli­ch Ideen und Anregungen von Bürgern und Anliegern berücksich­tigt werden. Die Ergebnisse sollen der Politik bis zum Herbst zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Antrag wird „die Wertschätz­ung gegenüber dem Handel und die fachliche Kompetenz der Verwaltung“als Grundlage einer Entscheidu­ng explizit hervor gehoben.

Mehr Kommunikat­ion

In der Zwischenze­it wollen Politik und Verwaltung die bisherige Kommunikat­ion mit den Anliegern intensivie­ren. Mit der temporären Umgestaltu­ng sollen Maßnahmen erprobt werden, um die Verkehrssi­cherheit, die Aufenthalt­sund Wohnumfeld­qualität sowie die Wahrnehmba­rkeit des attraktive­n Gebäudeens­embles zu erhöhen. Dabei sollen Gestaltung­sideen der Anlieger berücksich­tigt werden.

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