Grundstückseigentümer erhalten Anschreiben
Steuererklärung wird online über das ELSTER-Portal abgegeben – Grundsteuer-Viewer soll helfen
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken in Niedersachsen wird in den kommenden Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. Es werden täglich 150.000 Schreiben versandt. So haben bis Mitte Juni alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer die Informationen vorliegen, die Ihnen ihre Erklärung gegenüber dem Finanzamt erleichtern. Das Informationsschreiben zu dem jeweiligen Grundstück enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen.
Grundsteuer-Viewer
Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksfläche online abzulesen sind. Außerdem wird der Lage-Faktor mit den dazugehörigen Bodenrichtwerten nachvollziehbar dargestellt. Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zu finden.
Abgabe über Online-Portal
Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 ist die Erklärung elektronisch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“unter www.elster.de schnell und bequem zu abzugeben. Sie besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet.
Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und
Im vergangenen Jahr wurde das Niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt.
Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.
Höhe der Grundsteuer
„Mit dem neuen, wegen eines Verfassungsgerichtsurteils notwendigen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens
beabsichtigt“, betonte der Finanzminister Reinhold Hilbers. Gleichwohl wird es durch die Reform zu Änderungen kommen. Das kann in einem gewissen Rahmen sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer bestimmen jedoch letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel ist, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
Hilbers hebt hervor, dass die elektronische Abgabe der Steuererklärung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg ist. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
In Ausnahmefällen auch Papier-Erklärungen
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papierder
Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Hintergrund: m vergangenen Jahr wurde das Niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Denn die Belastungsverteilung ist im Laufe der Zeit unzutreffend geworden.
Weitere Brancheneinträge finden Sie auf nwz-guide.de www.grambergsteuerberater.de info@grambergsteuerberater.de
www.stb-hinrichs.de oldenburg@stbhinrichs.de
www.h-k-p.de zentrale@h-k-p.de www.mbd-steuern.de info@mbdsteuern.de www.myriammoeller.de kanzlei@myriammoeller.de
www.steuerberatersmit.de info@steuerberatersmit.de
www.obicsteuerrecht. de vssb@obic.de
www.harmssteuerberatung.de info@harmssteuerberatung.de
www.stb-rsl.de info@stb-rsl.de www.steuerberaterinvolz.de info@steuerberaterinvolz.de