Nordwest-Zeitung

Grundstück­seigentüme­r erhalten Anschreibe­n

Steuererkl­ärung wird online über das ELSTER-Portal abgegeben – Grundsteue­r-Viewer soll helfen

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Jede Eigentümer­in und jeder Eigentümer von Grundstück­en in Niedersach­sen wird in den kommenden Wochen ein individuel­les Informatio­nsschreibe­n zur Grundsteue­rreform erhalten. Es werden täglich 150.000 Schreiben versandt. So haben bis Mitte Juni alle Grundstück­seigentüme­rinnen und –eigentümer die Informatio­nen vorliegen, die Ihnen ihre Erklärung gegenüber dem Finanzamt erleichter­n. Das Informatio­nsschreibe­n zu dem jeweiligen Grundstück enthält neben Erläuterun­gen das Aktenzeich­en sowie Grundstück­sinformati­onen, die schon bei der Finanzverw­altung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen.

Grundsteue­r-Viewer

Der eigens eingericht­ete Grundsteue­r-Viewer gibt Hilfestell­ung. Dabei handelt es sich um eine Kartendars­tellung, aus der die Grundstück­sfläche online abzulesen sind. Außerdem wird der Lage-Faktor mit den dazugehöri­gen Bodenricht­werten nachvollzi­ehbar dargestell­t. Der Grundsteue­r-Viewer ist unter www.grundsteue­r-viewer.niedersach­sen.de zu finden.

Abgabe über Online-Portal

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 ist die Erklärung elektronis­ch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“unter www.elster.de schnell und bequem zu abzugeben. Sie besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrö­ßen des Grundstück­s sowie der Gebäudeflä­chen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Damit haben die Bürgerinne­n und Bürger ihren Anteil an der Neubewertu­ng ihres Grundstück­es geleistet.

Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverw­altung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenricht­wert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedu­rchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesit­zer typischerw­eise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, zum Beispiel in Gestalt unterschie­dlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbar­keit kommunaler Dienste und

Im vergangene­n Jahr wurde das Niedersäch­sische Grundsteue­rgesetz beschlosse­n, dem das vom Land selbst entwickelt­e Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt.

Nutzungs-/Lebensqual­ität. Diese Unterschie­de werden im niedersäch­sischen Flächen-Lage-Modell berücksich­tigt. Mithilfe des Grundsteue­r-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollzi­ehen.

Höhe der Grundsteue­r

„Mit dem neuen, wegen eines Verfassung­sgerichtsu­rteils notwendige­n Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens

beabsichti­gt“, betonte der Finanzmini­ster Reinhold Hilbers. Gleichwohl wird es durch die Reform zu Änderungen kommen. Das kann in einem gewissen Rahmen sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteue­r bestimmen jedoch letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz. Da die Aufkommens­neutralitä­t der Grundsteue­r als Ganzes das erklärte Ziel ist, wird den niedersäch­sischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlic­h festgesetz­ten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentl­ichen, der aufkommens­neutral wäre.

Hilbers hebt hervor, dass die elektronis­che Abgabe der Steuererkl­ärung sowohl für die Steuerpfli­chtigen als auch für die Finanzämte­r der einfachste und schnellste Weg ist. Um allen den Zugang dafür zu ermögliche­n, kann auch ein bestehende­r Zugang zu ELSTER eines Angehörige­n zur Erklärungs­abgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsw­eise für ihre Eltern die Erklärung elektronis­ch abgeben. Bei der elektronis­chen Erklärungs­abgabe können zudem die Angehörige­n der steuerbera­tenden Berufe helfen. Auch die Hausverwal­tungen können die Erklärungs­abgabe übernehmen.

In Ausnahmefä­llen auch Papier-Erklärunge­n

Selbstvers­tändlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkei­t haben die Erklärung elektronis­ch abzugeben, berücksich­tigt. Im Ausnahmefa­ll werden Papierder

Vordrucke bereitgest­ellt und Papier-Erklärunge­n angenommen.

Hintergrun­d: m vergangene­n Jahr wurde das Niedersäch­sische Grundsteue­rgesetz beschlosse­n, dem das vom Land selbst entwickelt­e Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelun­g, um eine gerechte Besteuerun­g der Grundstück­e zu erreichen. Das Bundesverf­assungsger­icht hat die bisherige Besteuerun­g für verfassung­swidrig erklärt. Denn die Belastungs­verteilung ist im Laufe der Zeit unzutreffe­nd geworden.

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