Gut gemeint, nicht gut gemacht
Mehr als zehn Jahre hat es gedauert, bis aus dem Vorhaben ein Gesetz wurde. Die jetzt erfolgte Einigung auf ein einheitliches Ladekabel in der EU ist jedoch leider ein Beispiel für „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“. Gegen Ende der 2000er Jahre, als das Vorhaben aufkam, war der Wunsch nur mehr als verständlich. Jeder Hersteller hatte zu dieser Zeit ein eigenes Ladekabel – wenn der Freund kein Handy vom gleichen Hersteller hatte, musste das Ladekabel mitgenommen werden.
Doch mittlerweile hat die Realität das Gesetzesvorhaben längst eingeholt – nur Apple tanzt mit dem Lightning-Stecker
für das iPhone (noch) aus der Reihe. In der Praxis besteht das Problem nicht mehr, die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsunternehmen hat in diesem Fall funktioniert.
Zu befürchten ist nun, dass die Vorschrift zur Innovationsbremse wird. Denn wenn in einigen Jahren ein neues, besseres Ladekabel entwickelt würde, dürfte dies nicht von den Herstellern genutzt werden. Und bis das Gesetz angepasst ist, ist schon das nächste Kabel entwickelt – falls nun überhaupt noch an neuen, effizienteren Ladekabeln getüftelt wird.
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