Nordwest-Zeitung

Ermittlung­en gegen drei Bahnmitarb­eiter

Staatsanwa­ltschaft München spricht von Anfangsver­dacht

- Von Sabine Dobel

Garmisch-Partenkirc­hen – Nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirc­hen hat die Staatsanwa­ltschaft München II ein Ermittlung­sverfahren gegen drei Personen wegen des Anfangsver­dachts der fahrlässig­en Tötung eingeleite­t. Bei den Beschuldig­ten handele es sich um Mitarbeite­r der Deutschen Bahn, sagte die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft München II, Andrea Grape, am Dienstag.

„Es handelt sich bisher um einen Anfangsver­dacht“, betonte Grape. Bis zum Abschluss der Ermittlung­en bleibe offen, ob die Bahnmitarb­eiter tatsächlic­h Mitschuld trügen. „Es gilt auch hier wie stets in solchen Fällen die Unschuldsv­ermutung bis zum endgültige­n Abschluss des Verfahrens.“

Fünf Todesopfer

Der Regionalzu­g von Garmisch-Partenkirc­hen nach München war am Freitagmit­tag kurz nach der Abfahrt entgleist. Dabei starben vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region, rund 40 Menschen wurden verletzt. Eine verletzte Frau ist weiter in einem kritischen Zustand. An der Unfallstel­le

gingen am Dienstag die Aufräumarb­eiten weiter. Die Bundesstra­ße neben dem Unglücksor­t ist weiter gesperrt. Warum der Zug entgleiste, ist unklar. „Die Ursache dieses Unglücks ist Gegenstand der Ermittlung­en“, sagte Grape.

Schienen im Fokus

Offensicht­lich rücken jedoch Schienen und Fahrgestel­le ins Zentrum der Untersuchu­ngen. Der bayerische Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Bayerische­n Rundfunk, die Unfallursa­che werde „mit dem Schwerpunk­t in Richtung technische Defekte gesucht“. Fahrgestel­le von Waggons seien sichergest­ellt worden, „und es wird im Moment auch überlegt, inwieweit einzelne Schienen oder Schwellen sichergest­ellt werden müssen“, sagte er am Montag.

Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“plante die Deutsche Bahn auf der Unglücksst­recke in Kürze Sanierungs­arbeiten an den Gleisen. Die Deutsche Bahn teilte dazu mit, sich wegen der laufenden Ermittlung­en derzeit nicht äußern zu können. Nach ersten Schätzunge­n könnten die Ermittlung­en Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

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