Ermittlungen gegen drei Bahnmitarbeiter
Staatsanwaltschaft München spricht von Anfangsverdacht
Garmisch-Partenkirchen – Nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter der Deutschen Bahn, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, am Dienstag.
„Es handelt sich bisher um einen Anfangsverdacht“, betonte Grape. Bis zum Abschluss der Ermittlungen bleibe offen, ob die Bahnmitarbeiter tatsächlich Mitschuld trügen. „Es gilt auch hier wie stets in solchen Fällen die Unschuldsvermutung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.“
Fünf Todesopfer
Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am Freitagmittag kurz nach der Abfahrt entgleist. Dabei starben vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region, rund 40 Menschen wurden verletzt. Eine verletzte Frau ist weiter in einem kritischen Zustand. An der Unfallstelle
gingen am Dienstag die Aufräumarbeiten weiter. Die Bundesstraße neben dem Unglücksort ist weiter gesperrt. Warum der Zug entgleiste, ist unklar. „Die Ursache dieses Unglücks ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagte Grape.
Schienen im Fokus
Offensichtlich rücken jedoch Schienen und Fahrgestelle ins Zentrum der Untersuchungen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Bayerischen Rundfunk, die Unfallursache werde „mit dem Schwerpunkt in Richtung technische Defekte gesucht“. Fahrgestelle von Waggons seien sichergestellt worden, „und es wird im Moment auch überlegt, inwieweit einzelne Schienen oder Schwellen sichergestellt werden müssen“, sagte er am Montag.
Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“plante die Deutsche Bahn auf der Unglücksstrecke in Kürze Sanierungsarbeiten an den Gleisen. Die Deutsche Bahn teilte dazu mit, sich wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht äußern zu können. Nach ersten Schätzungen könnten die Ermittlungen Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.