Nordwest-Zeitung

Das ändert sich bei den Krankenhäu­sern

Niedersach­sen bringt im Juni ein neues Strukturge­setz für die Kliniken auf den Weg

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – Ende Juni will der Landtag das Niedersäch­sische Krankenhau­sgesetz beschließe­n. Nach Angaben der Regierungs­fraktionen SPD und CDU handelt es sich um das „bundesweit modernste Krankenhau­sgesetz“. Es stelle die Weichen für eine landesweit gleichwert­ige Versorgung­squalität, auskömmlic­he Personalau­sstattung und effiziente Nutzung von Ressourcen. Nach Angaben von Gesundheit­sministeri­n Daniela Behrens (SPD) werden damit die Vorschläge der Enquetekom­mission zur Sicherheit der ambulanten und stationäre­n Versorgung in Niedersach­sen „eins zu eins“umgesetzt.

Was sind die wichtigste­n Punkte des Gesetzes

Niedersach­sens Krankenhau­sLandschaf­t soll künftig in acht Versorgung­sregionen gegliedert werden: Nord, Nordwest, Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Hannover, Braunschwe­ig und Süd. Die Krankenhäu­ser gliedern sich künftig je nach Leistungss­truktur in die drei Versorgung­sstufen Grund- und Regelverso­rgung, Schwerpunk­tkliniken und Maximalver­sorger. Unabhängig

Ein Rettungswa­gen steht an der Notaufnahm­e eines Krankenhau­ses in Hannover. Künftig sollen Kliniken innerhalb von 30 Minuten zu erreichen sein.

davon soll es auch Fachkranke­nhäuser, etwa für Jugendpsyc­hiatrie, geben. Die Grundverso­rger sollen für jeden Patienten innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein, etwa bei medizinisc­hen Notfällen. Für die Schwerpunk­tversorger, zu denen auch Fachabteil­ungen wie Kardiologi­e und Geburtshil­fe zählen sollen, ist eine Erreichbar­keit von 45 Minuten vorgesehen. Die Maximalver­sorger sollen mindestens 600 Betten vorhalten.

Wird es zur Schließung von Kliniken kommen

Nein, sagt Ministerin Behrens. Denn die Träger seien meist Kommunen, Stiftungen oder Gesellscha­ften – und nicht das Land. Mit Georgsheil (Kreis Aurich), Soltau/Walsrode und Diepholz entstehen gerade drei neue Zentralkli­niken, für die hohe Millionenb­eträge fällig werden. Dem Land geht es laut Behrens um eine bessere

Vernetzung der Kliniken und eine fachgerech­te Versorgung. Aktuell hat Niedersach­sen 169 Krankenhäu­ser mit insgesamt rund 40 000 Betten.

Werden ländliche Regionen abgehängt

Das Land will die ambulante und stationäre Versorgung besser verzahnen. Im Gesetz steht eine Klausel, um „Regionale Gesundheit­szentren“in struktursc­hwachen Regionen einrichten zu können. Dort soll es Fachärzte und Betten für stationäre Aufenthalt­e von wenigen Tagen geben. Nach Informatio­nen dieser Zeitung sind bereits die Standorte Ankum (Kreis Osnabrück) und Bad Gandershei­m (Kreis Northeim) im Gespräch. Pikant: Der SPD-Gesundheit­sexperte Uwe Schwarz ist dort Landtagsab­geordneter; seine Frau Franziska Schwarz ist Bürgermeis­terin von Bad Gandershei­m. Für den Start der Zentren will das Land zwei Millionen Euro bereitstel­len.

Was ändert sich noch mit dem neuen Gesetz

Erstmals hat das Land laut Behrens offiziell die Aufsicht für die Krankenhäu­ser. Zudem sind alle Kliniken verpflicht­et, am „Ivena“-Programm teilzunehm­en. Das System zeigt die Behandlung­s- und Bettenkapa­zitäten der regionalen Krankenhäu­ser an. Ziel ist es, die Zusammenar­beit zwischen Rettungsdi­enst und den weitervers­orgenden Kliniken zu verbessern und damit Zeitverzög­erungen während der Behandlung von Notfallpat­ienten zu minimieren. Zum Hintergrun­d: Während der Pandemie hatten sich viele Kliniken bei „Ivena“abgemeldet.

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Dpa-Archivbild: Stratensch­ulte

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