Mietwagen: Vorsicht bei Verspätung
Kehl/TMN – Wer im Urlaub später als vereinbart zur Mietwagenstation kommt, erlebt womöglich eine böse Überraschung. Die Buchung kann vom Anbieter unter Umständen kostenpflichtig storniert worden sein. Möglich machen das Nichterscheinen („No show“)-Regelungen, die sich in den Geschäftsbedingungen (AGB) zahlreicher Vermittlungsplattformen finden. Das Europäische Verbraucherzentrum rät: Auf solche Klauseln sollte man vor Abschluss des Mietwagenvertrags unbedingt achten. Außerdem sollte man im Zweifel lieber direkt beim Vermieter buchen und Angebote wählen, bei denen man erst vor Ort zahlen muss.