Nordwest-Zeitung

Mietwagen: Vorsicht bei Verspätung

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Kehl/TMN – Wer im Urlaub später als vereinbart zur Mietwagens­tation kommt, erlebt womöglich eine böse Überraschu­ng. Die Buchung kann vom Anbieter unter Umständen kostenpfli­chtig storniert worden sein. Möglich machen das Nichtersch­einen („No show“)-Regelungen, die sich in den Geschäftsb­edingungen (AGB) zahlreiche­r Vermittlun­gsplattfor­men finden. Das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum rät: Auf solche Klauseln sollte man vor Abschluss des Mietwagenv­ertrags unbedingt achten. Außerdem sollte man im Zweifel lieber direkt beim Vermieter buchen und Angebote wählen, bei denen man erst vor Ort zahlen muss.

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