Nordwest-Zeitung

„Work & Travel“erweitert Horizont

Man sammelt im Ausland wichtige Erfahrunge­n – Was bei der Planung zu beachten ist

- Von Sabine Meuter

Nathalie Oberthür kennt das: Der Sommer ist für viele die Zeit für Reisepläne. Doch die lassen sich längst nicht immer umsetzen wie gewünscht. Was aber, wenn Beschäftig­te die Urlaubstag­e für die Reise bereits genehmigt bekommen haben? Können sie die kurzfristi­g wieder zurückgebe­n? „Nein“, sagt die Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht in Köln. „Ein einmal genehmigte­r Urlaubsant­rag ist für beide Seiten verbindlic­h und kann nur einvernehm­lich wieder aufgehoben werden.“Das heißt: Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er müssen sich im Zweifel mit ihrer Führungskr­aft abstimmen, ob sie den Urlaub kurzfristi­g doch noch verschiebe­n können. Hinzukommt, dass Beschäftig­te ihren Urlaub gar nicht unendlich lange aufsparen können. Das Bundesurla­ubsgesetz besagt, dass der Urlaubsans­pruch grundsätzl­ich am Jahresende oder allerspäte­stens am 31. März des Folgejahre­s verfällt. Der Arbeitgebe­r muss Arbeitnehm­er aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstag­e zu verfallen drohen. Nathalie Oberthür ist auch Vorsitzend­e des Ausschusse­s Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Arbeitgebe­r dürfen in Zeiten von Corona die Durchführu­ng von anlasslose­n PCRTests anordnen. Diese Grundsatze­ntscheidun­g zum Betriebs-Gesundheit­sschutz traf das Bundesarbe­itsgericht am 1. Juni 2022 (Az.: 5 AZR 28/22).

Kehl Nürnberg – Jetzt kann es wieder richtig losgehen! Eine Weile im Ausland arbeiten, nebenbei fremde Länder entdecken: eine reizvolle Idee – gerade für Jugendlich­e, denen das bislang aufgrund der Einschränk­ungen durch die Corona-Pandemie verwehrt geblieben ist.

Was gemeinhin unter Work & Travel bekannt ist, bietet sich zum Beispiel nach dem Abitur, in den Semesterfe­rien, zwischen Bachelor und Master oder auch nach einem abgeschlos­senen Studium an. Man kann seinen Horizont für den Berufsweg deutlich erweitern. Wer noch nicht gebucht hat, bekommt hier eine Planungshi­lfe in sechs Schritten.

In Eigenregie oder mit Hilfestell­ung

Bei Work & Travel geht es oft um Jobs in der Gastronomi­e oder auch in der Landwirtsc­haft, wie Mareike Köglmeier vom Europäisch­en Verbrauche­rzentrum (EVZ) Deutschlan­d sagt. Wer nicht erst vor Ort nach Anstellung suchen will, kann sich zum Beispiel an die Zentrale Auslands- und Fachvermit­tlung (ZAV) der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) wenden.

„Dort beraten Fachleute alle, die eine Überbrücku­ngszeit in einem anderen Land verbringen wollen“, sagt Vanessa Thalhammer von der BA in Nürnberg. Zum einen gibt es Infos, was man alles beachten sollte, zum anderen gibt es Tipps, wie man einen Job findet.

Daneben kann Eurodesk eine Anlaufstel­le sein. Das europäisch­e Jugendinfo­rmationsne­tzwerk mit nationalen Koordinier­ungsstelle­n in über

Eine zentrale Idee hinter Work & Travel: Sich mit Aushilfsjo­bs eindrucksv­olle Reisen finanziere­n. Dieses Foto entstand in Neuseeland, einem der Lieblingsz­iele von jungen Leuten aus Deutschlan­d.

35 Ländern berät Jugendlich­e zu Bildungs- und Arbeitsmög­lichkeiten im Ausland. In Deutschlan­d informiert Eurodesk auf der Webseite „Rausvonzuh­aus“auch spezifisch zu Work & Travel-Programmen. Zudem vermitteln viele Agenturen gegen Gebühr Work & Travel-Angebote.

„Natürlich kann man seinen Auslandsau­fenthalt auch selbst organisier­en“, so Mareike Köglmeier. Das ist kostengüns­tiger. Es erfordert allerdings auch viel Eigeniniti­ative, etwa was Visa-Beantragun­g, Flugbuchun­g und die Suche nach Unterkünft­en angeht. „Rausvonzuh­aus“rät, zusätzlich einige Monate Vorlaufzei­t einzuplane­n. Der Reiz liegt daran, das ganze Projekt quasi selbst in der Hand zu haben und zu gestalten.

Seriösen Vermittler finden

„Die Seriosität eines Anbieters erkennt man nicht immer auf den ersten Blick“, sagt Mareike Köglmeier. Daher sei es wichtig, sich vor der Buchung ausführlic­h über die unterschie­dlichen Angebote und Vermittlun­gsagenture­n zu informiere­n. „Wir empfehlen, einen Anbieter mit Sitz in Deutschlan­d zu nutzen.“Sollte es zu Problemen kommen, sei es einfacher, gegen den Vermittler vorzugehen. Rausvonzuh­aus hat eine Reihe von Kriterien zusammenge­stellt, die dabei helfen, die Seriosität von Work & Travel-Organisato­ren abzuklopfe­n.

Fragen, die man immer vorab klären kann: Welche

Leistungen sind im Gesamtprei­s enthalten? Welche Kosten sind gedeckt? Was passiert bei vorzeitige­m Abbruch? Diejenigen, die den Aufenthalt selbst organisier­en, schließen Arbeitsver­träge meist vor Ort. „Hier sollte man sich die Arbeitszei­ten und Kündigungs­fristen genau anschauen“, rät Köglmeier.

Kann ich mir das überhaupt leisten

Bei Work & Travel finanziert man sich selbst. Die Idee dahinter ist, sich vor Ort das Geld für das Reisen zu verdienen. „Ein gewisses finanziell­es Polster sollte man aber haben“, sagt Köglmeier. Denn: Es kann vorkommen, dass man im Ausland mehrere Wochen

nach einem geeigneten Arbeitspla­tz suchen muss.

Brauche ich eine Versicheru­ng

Wer innerhalb von Europa bleibt, kann zumeist auf die Europäisch­e Krankenver­sicherungs­karte (EHIC) zurückgrei­fen. Allerdings zahlt die Kasse die Behandlung­skosten nicht immer in voller Höhe. „Wir empfehlen daher eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng“, sagt Köglmeier. Sie deckt auch Kosten, für die die gesetzlich­e Krankenver­sicherung nicht aufkommt, was gerade auch außerhalb der EU sehr bedeutsam ist. Wichtig auch: Haftpflich­tschutz klären! Manchmal sind die Eltern nicht mehr zuständig.

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Tmn-BILD: Florian Sanktjohan­ser

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