„Work & Travel“erweitert Horizont
Man sammelt im Ausland wichtige Erfahrungen – Was bei der Planung zu beachten ist
Nathalie Oberthür kennt das: Der Sommer ist für viele die Zeit für Reisepläne. Doch die lassen sich längst nicht immer umsetzen wie gewünscht. Was aber, wenn Beschäftigte die Urlaubstage für die Reise bereits genehmigt bekommen haben? Können sie die kurzfristig wieder zurückgeben? „Nein“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden.“Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich im Zweifel mit ihrer Führungskraft abstimmen, ob sie den Urlaub kurzfristig doch noch verschieben können. Hinzukommt, dass Beschäftigte ihren Urlaub gar nicht unendlich lange aufsparen können. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen. Nathalie Oberthür ist auch Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Arbeitgeber dürfen in Zeiten von Corona die Durchführung von anlasslosen PCRTests anordnen. Diese Grundsatzentscheidung zum Betriebs-Gesundheitsschutz traf das Bundesarbeitsgericht am 1. Juni 2022 (Az.: 5 AZR 28/22).
Kehl Nürnberg – Jetzt kann es wieder richtig losgehen! Eine Weile im Ausland arbeiten, nebenbei fremde Länder entdecken: eine reizvolle Idee – gerade für Jugendliche, denen das bislang aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verwehrt geblieben ist.
Was gemeinhin unter Work & Travel bekannt ist, bietet sich zum Beispiel nach dem Abitur, in den Semesterferien, zwischen Bachelor und Master oder auch nach einem abgeschlossenen Studium an. Man kann seinen Horizont für den Berufsweg deutlich erweitern. Wer noch nicht gebucht hat, bekommt hier eine Planungshilfe in sechs Schritten.
In Eigenregie oder mit Hilfestellung
Bei Work & Travel geht es oft um Jobs in der Gastronomie oder auch in der Landwirtschaft, wie Mareike Köglmeier vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland sagt. Wer nicht erst vor Ort nach Anstellung suchen will, kann sich zum Beispiel an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) wenden.
„Dort beraten Fachleute alle, die eine Überbrückungszeit in einem anderen Land verbringen wollen“, sagt Vanessa Thalhammer von der BA in Nürnberg. Zum einen gibt es Infos, was man alles beachten sollte, zum anderen gibt es Tipps, wie man einen Job findet.
Daneben kann Eurodesk eine Anlaufstelle sein. Das europäische Jugendinformationsnetzwerk mit nationalen Koordinierungsstellen in über
Eine zentrale Idee hinter Work & Travel: Sich mit Aushilfsjobs eindrucksvolle Reisen finanzieren. Dieses Foto entstand in Neuseeland, einem der Lieblingsziele von jungen Leuten aus Deutschland.
35 Ländern berät Jugendliche zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland. In Deutschland informiert Eurodesk auf der Webseite „Rausvonzuhaus“auch spezifisch zu Work & Travel-Programmen. Zudem vermitteln viele Agenturen gegen Gebühr Work & Travel-Angebote.
„Natürlich kann man seinen Auslandsaufenthalt auch selbst organisieren“, so Mareike Köglmeier. Das ist kostengünstiger. Es erfordert allerdings auch viel Eigeninitiative, etwa was Visa-Beantragung, Flugbuchung und die Suche nach Unterkünften angeht. „Rausvonzuhaus“rät, zusätzlich einige Monate Vorlaufzeit einzuplanen. Der Reiz liegt daran, das ganze Projekt quasi selbst in der Hand zu haben und zu gestalten.
Seriösen Vermittler finden
„Die Seriosität eines Anbieters erkennt man nicht immer auf den ersten Blick“, sagt Mareike Köglmeier. Daher sei es wichtig, sich vor der Buchung ausführlich über die unterschiedlichen Angebote und Vermittlungsagenturen zu informieren. „Wir empfehlen, einen Anbieter mit Sitz in Deutschland zu nutzen.“Sollte es zu Problemen kommen, sei es einfacher, gegen den Vermittler vorzugehen. Rausvonzuhaus hat eine Reihe von Kriterien zusammengestellt, die dabei helfen, die Seriosität von Work & Travel-Organisatoren abzuklopfen.
Fragen, die man immer vorab klären kann: Welche
Leistungen sind im Gesamtpreis enthalten? Welche Kosten sind gedeckt? Was passiert bei vorzeitigem Abbruch? Diejenigen, die den Aufenthalt selbst organisieren, schließen Arbeitsverträge meist vor Ort. „Hier sollte man sich die Arbeitszeiten und Kündigungsfristen genau anschauen“, rät Köglmeier.
Kann ich mir das überhaupt leisten
Bei Work & Travel finanziert man sich selbst. Die Idee dahinter ist, sich vor Ort das Geld für das Reisen zu verdienen. „Ein gewisses finanzielles Polster sollte man aber haben“, sagt Köglmeier. Denn: Es kann vorkommen, dass man im Ausland mehrere Wochen
nach einem geeigneten Arbeitsplatz suchen muss.
Brauche ich eine Versicherung
Wer innerhalb von Europa bleibt, kann zumeist auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zurückgreifen. Allerdings zahlt die Kasse die Behandlungskosten nicht immer in voller Höhe. „Wir empfehlen daher eine Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt Köglmeier. Sie deckt auch Kosten, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt, was gerade auch außerhalb der EU sehr bedeutsam ist. Wichtig auch: Haftpflichtschutz klären! Manchmal sind die Eltern nicht mehr zuständig.