Nordwest-Zeitung

Audi lehnt Kompromiss im Genderstre­it ab

VW-Angestellt­er stört sich an Formulieru­ngen wie „qualifizie­rte_r Fachexpert_in“

- Von Roland Losch

1. Schweine:

(55 und mehr) 1,80-1,88 (1,84), U (50 bis unter 55) 1,65-1,77 (1,72), R (1,54 bei 48,3 % MFL), O (1,45 bei 43,1 % MFL), S-P (1,85 bis 60,6 % MFL), M1 (vollfleisc­hige Sauen) (1,23), V (1,21), S-V (1,82)

2. Rinder:

(4,67), U3 (4,60), R2 4,59-4,63 (4,61), R3 4,51-4,55 (4,54), O2 4,28-4,34 (4,30), O3 4,29-4,34 (4,31), P1-5 (4,00), E-P (4,53). Bullenflei­sch: R3 (4,21), E-P (4,16). Ochsenflei­sch: nicht notiert. Kuhfleisch: R3 (4,55), O2 4,29-4,36 (4,34), O3 4,39-4,42 (4,41), O4 (4,45), P1 (3,59), P2 (3,84), P3 (3,99), E-P (4,17). Färsenflei­sch: U3 (4,73), R2 (4,71), R3 4,66-4,74 (4,72), R4 (4,80), O3 4,38-4,44 (4,41), O4 (4,51), P1 (3,46), P2 (3,71), P3 (3,92), E-P (4,51).

Ingolstadt – Im Streit zwischen einem VW-Mitarbeite­r und der Konzerntoc­hter Audi um die Genderspra­che im Unternehme­n haben die Ingolstädt­er einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstric­he aus allen Mails samt Anhängen und Präsentati­onen zu entfernen, sei nicht praktikabe­l, hieß es von den Audi-Anwälten am Dienstag im Prozess vor dem Landgerich­t Ingolstadt.

Die Klage

Geklagt hatte ein Angestellt­er der Konzernmut­ter Volkswagen, der mit Audi-Kollegen zusammenar­beiten muss, nachdem das Unternehme­n keine Unterlassu­ngserkläru­ng abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeine­n Persönlich­keitsrecht­e verletzt (83 O 1394/21). Im Gericht zitierte der Kläger aus Arbeitsanw­eisungen mit Formulieru­ngen wie: „Der_die BSM-Expert_in ist qualifizie­rWortstamm

te_r Fachexpert_in“. Der Vorsitzend­e Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig „halt normal schreiben“.

Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzu­rteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbran­d klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: „Es geht um Sie, um ihre persönlich­e Betroffenh­eit durch diesen Gender-Leitfaden“, sagte er dem VW-Prozessman­ager.

Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärt, das Unternehme­n wolle

„gendersens­ible Formulieru­ngen von nun an in der internen und externen schriftlic­hen Audi Kommunikat­ion allgegenwä­rtig machen“. Firmenanwa­lt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskrimini­erung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mit Hilfe der „Gender Gaps“trotzdem angesproch­en und respektier­t fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.

Klägeranwa­lt Dirk Giesen griff dies sofort auf: „Sie haben

nicht gesagt: Expert_innen!“Sein Mandant sei klar für Gleichbere­chtigung und gegen Diskrimini­erung. Aber „er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Genderspra­che“.

Die im Leitfaden vorgeschri­ebene Verwendung führe zu neuer Diskrimini­erung und verletze seine Persönlich­keitsrecht­e. Audi solle verpflicht­et werden, ihm keine Mails, Mailanhäng­e und Präsentati­onen mit Gender Gaps mehr zu schicken – und bei Verstößen 100 000 Euro zahlen. Als „Gender Gap“oder „Gender-Lücke“wird der Unterstric­h zwischen und weiblicher Endung bezeichnet.

Der Vorsitzend­e Richter fasste den Unterlassu­ngsantrag so zusammen: „Der Gender Gap muss weg.“Zugleich wies er darauf hin, dass die Klägeranwä­lte die zitierte Arbeitsanw­eisung nicht in den bisherigen Schriftsät­zen angeführt hätten, das komme nun vielleicht etwas spät.

Unterstütz­er

Unterstütz­t wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Gängelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellscha­ft für deutsche Sprache sieht Doppelnenn­ungen („Schülerinn­en und Schüler“) positiv, den Gender Gap hingegen als problemati­sch: Sprache müsse verständli­ch und lesbar sein und den Grammatikr­egeln entspreche­n. Formulieru­ngen wie „Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)“, „sagte die*der Schüler*in und ihre*seine Eltern“oder „Bauer(in) und Ärzt(in)“gehörten nicht dazu.

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Dpa-BILD: Strauch Stören sich an Audi-Leitfaden: Rechtsanwa­lt Dirk Giesen, Mandant Alexander B. und Rechtsanwa­lt Burkhard Benecken (von links) sitzen in einer Kanzlei in Wesel.

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