Nordwest-Zeitung

Gericht verurteilt Merkel-Aussagen

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Karlsruhe/dpa – Angela Merkel hat als Bundeskanz­lerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpr­äsidenten-Wahl in Thüringen Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengle­ichheit der Parteien verstoßen, entschiede­n die Richterinn­en und Richter am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.) Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überrasche­nd mithilfe von CDU und AfD zum Regierungs­chef wählen lassen.

Merkel hatte sich einen Tag danach zu Wort gemeldet. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

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