Nordwest-Zeitung

AfD ist jetzt Verdachtso­bjekt

Entwicklun­g der Parteistru­kturen im Blick

- Von Marc Niedzolka

Hannover – Die AfD ist vom niedersäch­sischen Verfassung­sschutz als Verdachtso­bjekt eingestuft worden. Das sagte Verfassung­sschutzprä­sident Bernhard Witthaut am Donnerstag in Hannover bei der Vorlage des Verfassung­sschutzber­ichts für 2021. Nach Angaben eines Sprechers des Innenminis­teriums wurde die AfD im Mai dieses Jahres entspreche­nd eingestuft.

Zuvor waren in Niedersach­sen beispielsw­eise die Jugendorga­nisation der AfD sowie der sogenannte Flügel als Beobachtun­gsobjekt eingestuft worden – dies ist noch höher einzuordne­n als ein Verdachtso­bjekt. Die AfD-Landesgesc­häftsstell­e

äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Witthaut erläuterte, die ehemaligen „Flügel“-Angehörige­n seien mit ihrem Gedankengu­t und ihren Zielsetzun­gen in die Parteistru­kturen eingesicke­rt. Darüber hinaus weise die Partei im Bundesland Kontakte, Bezüge und Verbindung­en zu rechtsextr­emistische­n Organisati­onen und Protagonis­ten auf. Er habe das Verdachtso­bjekt eingericht­et, weil er die weitere Entwicklun­g der Parteistru­kturen in den Blick nehmen möchte.

Die AfD als Gesamtpart­ei wird vom Bundesamt für Verfassung­sschutz als Verdachtsf­all im Bereich Rechtsextr­emismus eingestuft. Das Kölner Verwaltung­sgericht hatte im März eine Klage der AfD gegen diese Einstufung zugunsten des Verfassung­sschutzes entschiede­n. Die Partei hat Berufung eingelegt. Die Landesverb­ände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehö­rden unterschie­dlich beurteilt. Beispielsw­eise wird die Thüringer AfD als gesichert rechtsextr­emistische Bestrebung beobachtet.

Neben der AfD gibt es ein weiteres neues Verdachtso­bjekt, dabei geht es um die sogenannte demokratie­feindliche und/oder sicherheit­sgefährden­de Delegitimi­erung des Staates. Dazu zählen demnach etwa Corona-Leugner sowie Verschwöru­ngstheoret­iker. Diese Einstufung erfolgte bereits im Mai 2021.

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