Doppelmord-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt
Schwurgerichtskammer wird auch Verfahren gegen mutmaßliche Gehilfen führen
Delmenhorst/Oldenburg – Keine Befangenheit: Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes, die den Delmenhorster Doppelmord verhandelt hat, kann auch das Verfahren gegen die sechs mutmaßlichen Mordgehilfen verhandeln.
Beschwerden dagegen von Seiten der Verteidigung wegen der Besorgnis der Befangenheit der Kammer hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zurückgewiesen. Das bestätigte am Donnerstag Richterin Bettina von Teichman und Logischen, Pressesprecherin des OLG.
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Die Tat und das Urteil
Rückblende: Am 3. Oktober vorigen Jahres hatte ein 34Jähriger jesidischen Glaubens aus Delmenhorst einen vermeintlichen Nebenbuhler und seine Ehefrau mit 30 Messerstichen
Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts ist nicht befangen, entschied das OLG.
getötet. Er will im Wahn gehandelt haben. Doch das nahm ihm die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann nicht ab. Der Angeklagte habe sich vor der Tat
mit sechs Verwandten (Brüder und Cousins) getroffen und die Tat besprochen und abgewogen.
Gemeinsam sei man dann zu einer Sportsbar in Delmenhorst gefahren, wo der 34-Jährige den vermeintlichen
Nebenbuhler in Anwesenheit und mit Zustimmung der Verwandten mit 30 Messerstichen ermordet habe, so die Feststellungen der Kammer. Das Vortreffen mit den Verwandten belegte für die Kammer entscheidend eine geplante und vorsätzliche Tat. Folgerichtig war der 34-Jährige auch zu zweimal lebenslänglich plus Feststellung der besonderen Schwere verurteilt worden.
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Worum es jetzt geht
Ist das Hauptverfahren abgeschlossen, folgt nun das Verfahren gegen die sechs Verwandten des 34-Jährigen, die die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord angeklagt hat. Alles, was im hiesigen Bezirk mit Tötungsdelikten zu tun hat, verhandelt die Oldenburger Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Bührmann. Nur: Diese Kammer hat in dem Hauptprozess den 34-Jährigen quasi die Schuld der Mordgehilfen bereits festgestellt. Ist sie deswegen befangen? Das OLG sagt nein. Eine Vorbefassung mit einem Fall belege noch lange keine Befangenheit, so das OLG.
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Wie es weitergeht
Hintergrund: Der Gesetzgeber geht von der Neutralität eines jeden Richters aus, so dass er auch einen Fall neutral verhandeln kann, wenn er zu diesem bereits in einem anderen Prozess Feststellungen getroffen hat. Verhandelt wird nun im August. Die mutmaßlichen Mordgehilfen, von denen einige in Haft sitzen, bleiben wegen der Schwere der Vorwürfe auch dort.
Auch das hat das OLG entschieden, auch wenn die Sechs-Monats-Frist, nach der Inhaftierte ohne Prozess aus der Haft entlassen werden müssen, längst abgelaufen ist.