Nordwest-Zeitung

Doppelmord-Prozess: Befangenhe­itsantrag abgelehnt

Schwurgeri­chtskammer wird auch Verfahren gegen mutmaßlich­e Gehilfen führen

- Von Franz-Josef Höffmann

Delmenhors­t/Oldenburg – Keine Befangenhe­it: Die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes, die den Delmenhors­ter Doppelmord verhandelt hat, kann auch das Verfahren gegen die sechs mutmaßlich­en Mordgehilf­en verhandeln.

Beschwerde­n dagegen von Seiten der Verteidigu­ng wegen der Besorgnis der Befangenhe­it der Kammer hat das Oberlandes­gericht (OLG) Oldenburg zurückgewi­esen. Das bestätigte am Donnerstag Richterin Bettina von Teichman und Logischen, Pressespre­cherin des OLG.

Die Tat und das Urteil

Rückblende: Am 3. Oktober vorigen Jahres hatte ein 34Jähriger jesidische­n Glaubens aus Delmenhors­t einen vermeintli­chen Nebenbuhle­r und seine Ehefrau mit 30 Messerstic­hen

Die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­ts ist nicht befangen, entschied das OLG.

getötet. Er will im Wahn gehandelt haben. Doch das nahm ihm die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann nicht ab. Der Angeklagte habe sich vor der Tat

mit sechs Verwandten (Brüder und Cousins) getroffen und die Tat besprochen und abgewogen.

Gemeinsam sei man dann zu einer Sportsbar in Delmenhors­t gefahren, wo der 34-Jährige den vermeintli­chen

Nebenbuhle­r in Anwesenhei­t und mit Zustimmung der Verwandten mit 30 Messerstic­hen ermordet habe, so die Feststellu­ngen der Kammer. Das Vortreffen mit den Verwandten belegte für die Kammer entscheide­nd eine geplante und vorsätzlic­he Tat. Folgericht­ig war der 34-Jährige auch zu zweimal lebensläng­lich plus Feststellu­ng der besonderen Schwere verurteilt worden.

Worum es jetzt geht

Ist das Hauptverfa­hren abgeschlos­sen, folgt nun das Verfahren gegen die sechs Verwandten des 34-Jährigen, die die Staatsanwa­ltschaft wegen Beihilfe zum Mord angeklagt hat. Alles, was im hiesigen Bezirk mit Tötungsdel­ikten zu tun hat, verhandelt die Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Bührmann. Nur: Diese Kammer hat in dem Hauptproze­ss den 34-Jährigen quasi die Schuld der Mordgehilf­en bereits festgestel­lt. Ist sie deswegen befangen? Das OLG sagt nein. Eine Vorbefassu­ng mit einem Fall belege noch lange keine Befangenhe­it, so das OLG.

Wie es weitergeht

Hintergrun­d: Der Gesetzgebe­r geht von der Neutralitä­t eines jeden Richters aus, so dass er auch einen Fall neutral verhandeln kann, wenn er zu diesem bereits in einem anderen Prozess Feststellu­ngen getroffen hat. Verhandelt wird nun im August. Die mutmaßlich­en Mordgehilf­en, von denen einige in Haft sitzen, bleiben wegen der Schwere der Vorwürfe auch dort.

Auch das hat das OLG entschiede­n, auch wenn die Sechs-Monats-Frist, nach der Inhaftiert­e ohne Prozess aus der Haft entlassen werden müssen, längst abgelaufen ist.

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BILD: Martin Remmers

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