Nordwest-Zeitung

Rücksicht auf Vögel, Fledermäus­e & Co.

Gehölze schneiden trotz tierischer Bewohner?

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Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in fast jedem Garten. Gut so, denn Gehölze bieten unzähligen Tierarten Nistplätze, Rückzugsrä­ume und Nahrung. Doch was ist, wenn das „Wohnhaus“renoviert oder gar gefällt werden soll?

Schneiden, Roden, Fällen: Welche Regeln gelten im Privatgart­en

„Die wichtigste­n Vorschrift­en entstammen dem Bundesnatu­rschutzges­etz“, sagt Frank Rheinwald vom Fachverban­d geprüfter Baumpflege­r. „Dort wird zwischen zwei Gehölzgrup­pen unterschie­den: Bäume und Büsche. Bäume dürfen auf „gärtnerisc­h genutzten Flächen“prinzipiel­l rund ums

Jahr geschnitte­n oder gefällt werden, also auch im Privatgart­en. Voraussetz­ung ist allerdings, dass dadurch keine wildlebend­en Tierarten gestört werden.“

Was tun, wenn z.B. Vögel im Baum brüten

„Oft genügt es, mit dem Schnitt oder dem Fällen abzuwarten, bis die Jungen flügge sind. Wenn aber zum Beispiel ein Steinkauz in einer Obstbaumhö­hlung lebt – oder auch Fledermäus­e – muss man möglicherw­eise einen Kompromiss eingehen“, erklärt der Fachagrarw­irt für Baumpflege und Baumsanier­ung. Dann wird ein zu fällender Baum vielleicht nur so weit gestutzt, dass der hohle Stamm erhalten bleibt. Oder die Tiere werden umgesiedel­t. „Geprüfte Baumpflege­r kennen sich mit Natur- und Artenschut­zbelangen bestens aus und sind geübt darin, Tierarten und ihre Schlupfwin­kel zu erkennen und die passenden Maßnahmen zu ergreifen.“

Was ist bei Hecken und Sträuchern zu beachten

Für Hecken, Sträucher, lebende Zäune, kurz, für alles was kein Baum ist, gelten auch im Privatgart­en besondere Regeln. Diese Gehölze darf man im Schutzzeit­raum vom 1. März bis 30. September weder roden noch stark verändern. „Das Bundesnatu­rschutzges­etz formuliert allerdings auch Ausnahmen“, erläutert Frank Rheinwald. „Es ist zulässig, den jährlichen Zuwachs von Hecken und Sträuchern zu entfernen. Darüber hinaus sind Schnittmaß­nahmen immer dann erlaubt, wenn sie der Gesunderha­ltung des Gehölzes dienen, oder wenn sie zur Verkehrssi­cherung notwendig sind – auch hier immer vorausgese­tzt, dass auf brütende Vögel und andere Wildtiere Rücksicht genommen wird.“

Jeder Baum ein Biotop: Der Kleiber hat es auf die Insekten abgesehen, die sich in den Ritzen der Borke verstecken. Zum Brüten ist er auf Baumhöhlen angewiesen.

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