Konsequenzen wegen Hassposts
München/dpa – Ein besonders abwertender Hasspost im Internet mit einem Foto von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat für einen Mann aus Oberbayern rechtliche Folgen. Er müsse in Zukunft eine konkrete Beleidigung der Staatsministerin unterlassen und die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2500 Euro tragen, so das Landgericht München II in einer einstweiligen Verfügung. Der Beschluss vom 10. Juni ist noch nicht rechtskräftig.