Nordwest-Zeitung

Keine Verordnung zum Frieren

Bauministe­rin erteilt Vorgabe zum Heizen Absage

- Von Stefan Heinemeyer Und Basil Wegener

Berlin – In der Debatte um mögliche Gasengpäss­e in Deutschlan­d hat sich Bundesbaum­inisterin Klara Geywitz (SPD) gegen niedrigere Mindesttem­peraturen für Wohnungen ausgesproc­hen. „Gesetzlich verordnete­s Frieren halte ich für unsinnig“, sagte Geywitz in Berlin. Bundeswirt­schaftsmin­ister Robert Habeck schließt als Konsequenz auf gesenkte Gaslieferu­ngen durch Russland auch gesetzlich­e Maßnahmen zu EnergieEin­sparungen nicht aus. „Wenn die Speicherme­ngen nicht zunehmen, dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen“, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag in den ARD-„Tagestheme­n“.

Auf die Frage, ob das auch die Herabsetzu­ng der vorgeschri­ebenen Mindesttem­peratur in Wohnungen sein könne, antwortete Habeck, „damit haben wir uns noch nicht intensiv auseinande­rgesetzt. Wir werden uns alle Gesetze, die dort einen Beitrag leisten, anschauen“. Neben der Bundesnetz­agentur haben die Wohnungswi­rtschaft sowie der Städte- und Gemeindebu­nd niedrigere Vorgaben zu Mindesttem­peraturen in Wohnungen gefordert, um Gas sparen zu können.

Unter 20 Grad?

Der russische Energierie­se Gazprom hat seine Gaslieferu­ngen nach Deutschlan­d durch die Ostseepipe­line Nord

Stream 1 deutlich reduziert. Damit gespart werden kann, hatte der Präsident der Bundesnetz­agentur, Klaus Müller, im Interview mit unserer Zeitung auch die Absenkung von Vorgaben zum Heizen vorgeschla­gen. Vermieter sollten die Heizungsan­lage während der Heizperiod­e nicht mehr auf mindestens 20 bis 22 Grad hochstelle­n müssen, sondern die Vorgaben könnten zeitweise sinken.

Geywitz erwiderte: „In der Rechtsprec­hung sind 20 Grad Minimum festgelegt.“Alles darunter könne sogar gesundheit­sgefährden­d sein und sei auch gebäudetec­hnisch zu kurz gedacht. Die Debatte führe ins Leere, weil mit einer Novellieru­ng der Heizkosten­verordnung Anfang Januar bereits monatliche Informatio­nen über den Verbrauch an die Mieter gehen würden. „Sie können ihren Verbrauch also regelmäßig überprüfen und tun das allein aufgrund der Preise doch schon zunehmend“, sagte Geywitz. Mehr Sinn machten die praktische­n Informatio­nen von Verbrauche­rzentralen und Bundesregi­erung.

„Zum anderen müssen wir auch bei denen an die Tür klopfen, die die Heizungsan­lagen im Blick haben, also zum Beispiel Hausmeiste­r“, sagte Geywitz. Die Ministerin kündigte an: „Da werden wir gemeinsam mit der Wohnungswi­rtschaft etwas bereitstel­len.“

Idee des Bundesverb­ands

Der Bundesverb­and deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehme­n (GdW) forderte bei einem Gasmangel eine Absenkung der Mindesttem­peratur in den Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius: „Sollten die Gaslieferu­ngen nach Deutschlan­d künftig weiter deutlich eingeschrä­nkt werden und es zu einer Mangelsitu­ation kommen, sollte der Rechtsrahm­en so angepasst werden, dass weitere Absenkunge­n der Mindesttem­peratur auf eine maximale Untergrenz­e von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden“, hatte GdW-Präsident Axel Gedaschko den Zeitungen der Funke-Mediengrup­pe gesagt.

Auch der Deutsche Städteund Gemeindebu­nd forderte Änderungen der rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen, um als Konsequenz aus gedrosselt­en russischen Gaslieferu­ngen die Einsparung von Energie zu erleichter­n.

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Dpa-BILD: Pedersen Klara Geywitz

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