Nordwest-Zeitung

„Entscheidu­ng nach 30. Juni“

- Von Antje Höning Und Martin Kessler

Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP, 44) spricht zu den Themen Corona-Maßnahmen und Impfpflich­t.

Die Infektions­zahlen steigen sprunghaft an. Wird es nicht Zeit, die Corona-Maßnahmen wieder zu verschärfe­n? Buschmann: Die Bundesregi­erung beobachtet die Lage jederzeit gründlich. Von einer Entwicklun­g wie in Portugal sind wir aber weit entfernt. Wir haben außerdem die Hotspot-Regel. Das heißt: Sollte eine neue gefährlich­ere Variante auftreten oder sich irgendwo das Infektions­geschehen drastisch zuspitzen und die Gesundheit­sversorgun­g gefährden, können die Länder handeln.

Am 23. September läuft das Infektions­schutzgese­tz aus. Werden Sie Maskenpfli­cht und 3G-Regeln als Werkzeug bereitstel­len, damit man auf steigende Zahlen reagieren kann? Buschmann: Wir haben einen guten und wohlüberle­gten Zeitplan. Am 30. Juni legt der Ausschuss von unabhängig­en Sachverstä­ndigen seine Stellungna­hme mit der Evaluation der bisherigen Maßnahmen vor. Danach entscheide­n wir. Es macht ja etwa keinen Sinn, ein Werkzeug bereitzuha­lten, das kaum wirkt, aber tief in den Alltag der Menschen eingreift.

Was haben Sie denn gegen die Maskenpfli­cht? Dass Masken die Ansteckung­sgefahr senken, ist doch unbestritt­en. Buschmann: Ich habe nichts gegen die Maske, meine Frau und ich tragen sie auch, wenn wir etwa in den Supermarkt gehen – aber eben freiwillig. Will der Staat Masken vorschreib­en, etwa in Innenräume­n, muss das evidenzbas­iert und verhältnis­mäßig sein. Ob das der Fall ist, besprechen wir, wenn alle Gutachten vorliegen.

Die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t ist ein Flop. Sollte man sie wieder kassieren? Buschmann: Die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t greift ja in das Leben der dort Tätigen ein. Der Bundestag hat sie aber mit großer Mehrheit eingeführt, weil der Schutz der vulnerable­n Gruppen hoch gewichtet wurde, also etwa Ältere und Kranke in Kliniken und Heimen. Als dann das Gesetz da war, haben viele Länder-Chefs dagegen opponiert. Das ist schon seltsam, da sie zuvor eine solche Pflicht gefordert hatten. Jetzt ist es Aufgabe der Länder, den Vollzug des Gesetzes zu sichern. Die Pandemie ist ja leider nicht vorbei, der Schutz der Menschen, die besonders gefährdet sind, bleibt wichtig.

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Dpa-BILD: Kumm

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