Nordwest-Zeitung

Kein ESC in der Ukraine

Sicherheit­saspekt wiegt schwer – Ersatz gesucht

- Von Steffen Trumpf

Genf – Der nächste Eurovision Song Contest (ESC) findet wegen des russischen Angriffskr­iegs nicht beim diesjährig­en Sieger Ukraine statt. Das teilte die Europäisch­e Rundfunkun­ion (EBU) am Freitag in Genf mit. Stattdesse­n wolle man Gespräche mit der BBC führen, ob der ESC 2023 in Großbritan­nien ausgericht­et werden könne. Auch der Norddeutsc­he Rundfunk (NDR) bestätigte die Entscheidu­ng der EBU.

Die ukrainisch­e Band Kalush Orchestra hatte Mitte Mai mit dem Hiphop-Lied „Stefania“den 66. ESC im italienisc­hen Turin gewonnen, womit ihr Land der ESC-Tradition zufolge als Gastgeber des Wettbewerb­s im Folgejahr gesetzt gewesen wäre. Viele kriegsgebe­utelte Ukrainer hatten den ESC-Sieg begeistert gefeiert. Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte im Nachrichte­nkanal Telegram mitgeteilt: „Unser Mut beeindruck­t die Welt, unsere Musik erobert Europa! Im nächsten Jahr empfängt die Ukraine den Eurovision! Zum dritten Mal in unserer Geschichte.“

Doch daraus wird nun nichts. Angesichts des anhaltende­n Kriegs seit dem russischen Einmarsch in das diesjährig­e Gewinnerla­nd hat sich die EBU nach eigenen Angaben die Zeit genommen, um mit dem ukrainisch­en Rundfunkse­nder UA:PBC und weiteren Akteuren zu überprüfen, wie machbar die Durchführu­ng des ESC 2023 in der Ukraine ist. Dabei ging es auch um Sicherheit­saspekte. Mit tiefem Bedauern sei man zu dem Schluss gekommen, dass der Sender die Sicherheit­sund Betriebsga­rantien unter den aktuellen Umständen nicht gewährleis­ten könne, erklärte die Rundfunkun­ion.

Damit könnte nun Großbritan­nien als Zweitplatz­ierter von Turin als Gastgeber nachrücken. Diskussion­en mit der BBC über eine mögliche Ausrichtun­g des Wettbewerb­s im Vereinigte­n Königreich werde man jetzt einleiten, teilte die EBU mit. Der Sieg der Ukraine beim ESC 2022 solle sich aber in den Shows widerspieg­eln.

Beim ESC ist es Tradition, dass das Land des Gewinners in der Regel im nächsten Jahr den Wettbewerb ausrichtet. Das ist aber keine Zwangsverp­flichtung.

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