85 Pferde sorgen für Unruhe am Sielweg
Anlieger im Dorf Bümmerstede fürchten um Sicherheit – RFO zieht zum Ahlers-Hof
Oldenburg – Die Reit- und Fahrschule Oldenburg (RFO) will bzw. muss aus tierschutzrechtlichen und damit verbundenen wirtschaftlichen Gründen umziehen – von der Sandkruger Straße 214 einige hundert Meter stadteinwärts an die Sandkruger Straße 116. Dort soll der ehemalige Hof Ahlers für die dann mehr als 80 Pferde um- bzw. ausgebaut werden. Ein entsprechender Bauantrag liegt bei der Stadtverwaltung zur Genehmigung vor. Das Vorhaben sorgt im ländlich geprägten Dorf Bümmerstede für Irritationen.
„Privilegierter Betrieb“
Aus Sicht der Bewohner ist der Pferdehof als Gewerbeunternehmen zu betrachten. Bei einer Erweiterung des Hofes Ahlers für den RFO müssten sie also an der Genehmigung gehört und somit beteiligt werden. „Die Beurteilung, dass der RFO ein privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb ist, wurde durch die Landwirtschaftskammer vorgenommen und richtet sich nach den Voraussetzungen des Baugesetzbuches“, widerspricht die Stadtverwaltung dieser Einschätzung.
„Aber“, so Anwohnerin Antje Heinemann-Sanders weiter, „die Pferde können nicht durch den Sielweg geritten werden. Der ist zu schmal und gehört in Teilen zu meinem Grundstück.“Grundsätzlich habe man nichts gegen den bereits bestehenden Reitverkehr. Allerdings würde die Größe des geplanten Reiterhofes neue Voraussetzungen schaffen.
Reitweg anlegen
Sie und weitere Nachbarn schlagen alternativ vor, einen Reitweg weiter entfernt von ihren Grundstücken durch die Marsch anzulegen. Das wiederum wird aus naturschutzfachlicher Sicht von der Stadt sehr kritisch gesehen, da in der Vergangenheit Nachweise von Wiesenvögeln von landesweiter Bedeutung verzeichnet wurden. Wiesenpieper, Kiebitz, Krickente, Bekassine und Teichhuhn kämen dort vor. Durch die Anlage eines Reitweges durch die Marsch würde es zu einer Zerschneidung der Flächen kommen, die nicht nur durch den Reitbetrieb sondern auch durch weitere Nutzer wie MountainBiker, Spaziergängerinnen und Spaziergänger mit (freilaufenden) Hunden genutzt würden.
Nicht entlang der Häuser
Aus Sicht der Stadt sollte eine Wegeverbindung bevorzugt an den vorhandenen Siedlungsstrukturen entlang erfolgen. Diese Lösung ist laut Heinemann-Sanders von den Anliegern nicht gewollt und auch nicht umsetzbar, weil ein Landwirt, dem ein als Weide genutztes Grundstück gehört, einem Überwegungsrecht nicht zustimmen wird. Die Stadt rät nun zu einem Runden Tisch mit allen Beteiligten,
um eine zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. Und weiter: „Der Reitweg außerhalb der Liegenschaft ist nicht Prüfgegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Hier ist eine privatrechtliche Klärung
herbeizuführen.“Im Rahmen des aktuellen Genehmigungsverfahrens seien auch Gespräche über die weitere Zukunft eines vorhandenen Reitplatzes in direkter Nähe zum Sielweg zu führen.