Nordwest-Zeitung

Rund um den Elektrorol­ler

E-Scooter: Was ist erlaubt und was nicht?

- Von Kerstin Jansen

Mittlerwei­le gehören E-Scooter zum normalen Straßenbil­d und befinden sich im gesamten Stadtgebie­t verteilt. Allerdings sind die Regeln zur Benutzung und die geltenden Verbote noch nicht allen Verkehrste­ilnehmern in Fleisch und Blut übergegang­en.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

Sie sind auf Radwegen, Radfahrstr­eifen und in Fahrradstr­aßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewiche­n werden. Verboten ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerz­onen sowie das Fahren in Einbahnstr­aßen entgegen der Fahrtricht­ung. Manche Einbahnstr­aßen sind entgegen der Fahrtricht­ung für Radfahrer freigegebe­n. In diesem Fall sind dort auch E-Scooter erlaubt. Auf Gehwegen und in Fußgängerz­onen ist es jedoch anders: Hier reicht das Schild „Radfahrer frei“nicht aus! Nur dann ist ein dortiges Fahren erlaubt, wenn das Zusatzschi­ld „E-Scooter frei“angebracht ist.

Braucht man einen Führersche­in und eine Versicheru­ng?

Es wird kein Führersche­in und auch keine Mofa-Prüfbesche­inigung benötigt. Das Mindestalt­er liegt bei 14 Jahren. Es ist allerdings eine Hafthung

Kerstin Jansen, Rechtsanwä­ltin und Notarin, Fachanwält­in für Verkehrsre­cht. und für Transport- und Speditions­recht.

pflichtver­sicherung erforderli­ch. Diese wird mit einer aufgeklebt­en Versicheru­ngsplakett­e am Roller nachgewies­en. Diese Versicheru­ng tritt für Schäden ein, die einem Dritten durch den Roller zugefügt werden. Eine Helmpflich­t besteht nicht.

Welche Regeln gelten bei einer Fahrt mit Alkohol?

Für Elektrorol­ler-Fahrer gelten dieselben Alkoholgre­nzwerte wie für Autofahrer. Das heißt: Ab einem Promillewe­rt von 0,5 erhält man ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte im Verkehrsze­ntralregis­ter in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Eine Straftat liegt vor, wenn man mit einer Blutalkoho­lkonzentra­tion von mindestens 1,1 Promille fährt. Dann droht auch die Entzie

der Fahrerlaub­nis. Man macht sich allerdings auch bereits dann strafbar, wenn nur eine Blutalkoho­lkonzentra­tion von 0,3 Promille vorliegt, aber sogenannte Ausfallers­cheinungen hinzukomme­n. Dabei kann es sich beispielsw­eise um ein ungewöhnli­ches Fahrverhal­ten, einen Sturz, einen Unfall oder auch nur um eine verwaschen­e Sprache oder ähnliches handeln.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führersche­inneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholein­fluss überhaupt nicht fahren!

Wie viele Personen dürfen auf einem ElektroSco­oter fahren?

Elektrorol­ler sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewi­cht nicht überschrei­tet.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

Sie dürfen am Straßenran­d, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerz­onen für E-Scooter freigegebe­n wurden, auch in Fußgängerz­onen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlf­ahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

@ Mehr Infos: www.rae-wandscher.de

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