Nordwest-Zeitung

Die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung

Psychische Erkrankung­en häufigste Ursache für Berufsunfä­higkeit

- Von Christine Weigmann

Bei vielen handwerkli­chen Berufen ist das Risiko berufsunfä­hig zu werden besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, können berufsunfä­hig werden, z.B. durch psychische Erkrankung­en. Diese sind heute die häufigste Ursache für eine Berufsunfä­higkeit. Noch in den 90er Jahren waren es Erkrankung­en der Muskeln und des Skeletts.

Zusatzvers­icherung

Eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung sichert den Versicheru­ngsnehmer für den Fall einer Berufsunfä­higkeit ab. Im Regelfall wird die Versicheru­ng als Zusatzvers­icherung zu einer Renten- oder Lebensvers­icherung abgeschlos­sen. Der Versichere­r zahlt dann im Falle der Berufsunfä­higkeit eine Rente und der Versicheru­ngsnehmer ist von den Beiträgen des Vertrages befreit.

In den Versicheru­ngsbedingu­ngen des Vertrages ist geregelt, wann Berufsunfä­higkeit vor-liegt. Versicheru­ngsbedingu­ngen

sehen oft vor, dass eine Berufsunfä­higkeit dann vorliegt, wenn die versichert­e Person infolge Krankheit, Körperverl­etzung oder mehr als altersents­prechenden Kräfteverf­alls, die ärztlich nachzuweis­en sind, voraussich­tlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheit­liche Beeinträch­tigung ausgestalt­et war, zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit aus-übt, die ihrer bisherigen Lebensstel­lung entspricht.

Arbeitsall­tag in gesunden Tagen

Der Versicheru­ngsnehmer muss also im Leistungsf­all im ersten Schritt nachweisen, wie seine Tätigkeit in gesunden Tagen ausgestalt­et war. Hier ist eine ausführlic­he Schilderun­g des Arbeitsall­tags insoweit erforderli­ch, dass der Versichere­r nachvollzi­ehen, wie der berufliche Alltag war als der Versicheru­ngsnehmer noch gesund war. Dies ist insbesonde­re bei solchen Berufen nicht immer einfach, die keinen täglich gleichen

Im nächsten Schritt muss der Versicheru­ngsnehmer nachweisen, aufgrund welcher gesundheit­licher Beschwerde­n er welche Tätigkeite­n seiner Arbeit nicht oder nicht mehr vollständi­g ausüben kann. Gerade bei psychische­n Erkrankung­en ist eine ausführlic­he Schilderun­g zu empfehlen, um dem Versichere­r die Auswirkung­en

Christine Weigmann ist Fachanwält­in für Verkehrsre­cht und für Versicheru­ngsrecht.

auf den Arbeitsall­tag deutlich zu ma-chen und eine Berufsunfä­higkeit nachzuweis­en.

@ Mehr Infos: www.rae-wandscher.de

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