Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Psychische Erkrankungen häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit
Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko berufsunfähig zu werden besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, können berufsunfähig werden, z.B. durch psychische Erkrankungen. Diese sind heute die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Noch in den 90er Jahren waren es Erkrankungen der Muskeln und des Skeletts.
Zusatzversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab. Im Regelfall wird die Versicherung als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. Der Versicherer zahlt dann im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente und der Versicherungsnehmer ist von den Beiträgen des Vertrages befreit.
In den Versicherungsbedingungen des Vertrages ist geregelt, wann Berufsunfähigkeit vor-liegt. Versicherungsbedingungen
sehen oft vor, dass eine Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit aus-übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Arbeitsalltag in gesunden Tagen
Der Versicherungsnehmer muss also im Leistungsfall im ersten Schritt nachweisen, wie seine Tätigkeit in gesunden Tagen ausgestaltet war. Hier ist eine ausführliche Schilderung des Arbeitsalltags insoweit erforderlich, dass der Versicherer nachvollziehen, wie der berufliche Alltag war als der Versicherungsnehmer noch gesund war. Dies ist insbesondere bei solchen Berufen nicht immer einfach, die keinen täglich gleichen
Im nächsten Schritt muss der Versicherungsnehmer nachweisen, aufgrund welcher gesundheitlicher Beschwerden er welche Tätigkeiten seiner Arbeit nicht oder nicht mehr vollständig ausüben kann. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist eine ausführliche Schilderung zu empfehlen, um dem Versicherer die Auswirkungen
Christine Weigmann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht.
auf den Arbeitsalltag deutlich zu ma-chen und eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen.
@ Mehr Infos: www.rae-wandscher.de