Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Supermarkt-Chef prügelt Ladendieb tot – Haftstrafe
Obdachloser hatte Weinbrand gestohlen. Richter rügt die Selbstjustiz
Berlin. Nach tödlicher Selbstjustiz gegen einen ertappten Ladendieb ist ein Supermarktleiter zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 29Jährigen der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Ein wuchtiger Schlag des Angeklagten in das Gesicht des 34 Jahre alten Opfers sei mitursächlich für dessen Tod drei Tage später, begründeten die Richter am Montag. „Der Angeklagte hat Selbstjustiz ausgeübt.“
Der Chef eines Marktes im Stadtteil Lichtenberg hatte den obdachlosen Mann beim Diebstahl einer Flasche Weinbrand erwischt. „Ich habe ihn nach hinten geführt und ihm einen Schlag versetzt“, gestand der Angeklagte. Als Motiv gab er Frust wegen einer Vielzahl von Diebstählen in seinem Markt an. Als „belehrende Maßnahme“gegen den Mann, den er bereits als Dieb kannte, habe er sich „einen kurzen Schlag“vorgestellt – „keine üble Verletzung“.
Der Angeklagte habe bei dem Angriff auf den 34-jährigen Obdachlosen einen mit Quarzsand verstärkten Handschuh getragen, hieß es jedoch im Urteil. „Der Geschädigte kauerte vor ihm, als er zuschlug.“Der Angeklagte habe noch nach dem Mann getreten und diesen vor die Hintertür gezogen. Das Opfer sei bereits durch frühere Übergriffe verletzt gewesen. „Im Zusammenwirken mit dem Schlag kam es zum Tode.“
Der 34-Jährige zwar zwei Tage später zu einem Arzt gegangen, der ihn in ein Krankenhaus überwies. Einen Tag später starb der Mann an einem SchädelHirn-Trauma. Zuvor hatte der Vater eines sechsjährigen Sohnes zu einer Verwandten gesagt, man habe ihn „wie einen Hund zusammengeprügelt“.
Der Richter sagte: „Selbstjustiz ist nicht zu akzeptieren – wenn das einreißt, dann hätten wir Wildwest.“Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Gegen weitere Mitarbeiter des Supermarktchefs werde ermittelt, hieß es am Rande des Prozesses. Auch gegen den 29-Jährigen seien noch Verfahren wegen Gewalt gegen Diebe anhängig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)