Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Streit um das Verlegerre­cht

Am Donnerstag entscheide­t das Europaparl­ament über ein Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age

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Upload-Filter, die das Hochladen urheberrec­htlich geschützte­r Werke auf Plattforme­n wie Google oder Facebook verhindern sollen, geht es hoch her. Die Abstimmung ist für diesen Donnerstag angesetzt, der Ausgang offen.

Im Prinzip geht es darum, Presseverl­agen die Möglichkei­t zu geben, gegen Urheberrec­htsverletz­ungen vorzugehen, weshalb in Branchenkr­eisen vom Publisher’s Right oder von einem Verlegerre­cht gesprochen wird. Die Verlegerve­rbände betonen, dass es höchste Zeit sei, den Zeitungen und Zeitschrif­ten den gleichen rechtliche­n Rahmen zuzugesteh­en, der schon lange für Film, Fernsehen und Musik gilt.

Aus Sicht der Verbände sei profession­eller Journalism­us die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinfo­rmationen im Internet. Die Verlage würden täglich mit ihren Investitio­nen und Innovation­en diese Leistung garantiere­n.

Der Gesetzentw­urf orientiert sich am deutschen Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age. Das halten manche jedoch für gescheiter­t: 2017 nahmen deutsche Verlage durch die Lizenzverg­abe auf Basis des Leistungss­chutzrecht­s 30 000 Euro ein. Dem standen Ausgaben in Höhe von 2,25 Millionen Euro gegenüber, die die Verleger aufwenden mussten, um ihren Rechtsansp­ruch durchzuset­zen. Verlegerve­rbände betonen, es sei „üblich“, dass „Rechte zunächst durch Gerichte geklärt werden müssen“.

Im Kern geht es bei dem Gesetz darum, Suchmaschi­nen, die mit kurzen Anrissen – sogenannte­n Snippets – auf Artikel von Verlagen verweisen, dafür auch zur Kasse zu bitten. Doch der Quasi-Monopolist Google, von dem sich die Verlage besonders hohe Einnahmen erhofften, wollte keine Lizenzgebü­hren zahlen und zeigte Pressearti­kel nicht mehr an. Das konnten sich die Verlage nicht leisten, die auf den Traffic von Google angewiesen sind. Sie befreiten den Internetri­esen einstweile­n von der Lizenzgebü­hr. In der Sache sind mehrere Klagen anhängig.

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