Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Streit um das Verlegerrecht
Am Donnerstag entscheidet das Europaparlament über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Upload-Filter, die das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke auf Plattformen wie Google oder Facebook verhindern sollen, geht es hoch her. Die Abstimmung ist für diesen Donnerstag angesetzt, der Ausgang offen.
Im Prinzip geht es darum, Presseverlagen die Möglichkeit zu geben, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, weshalb in Branchenkreisen vom Publisher’s Right oder von einem Verlegerrecht gesprochen wird. Die Verlegerverbände betonen, dass es höchste Zeit sei, den Zeitungen und Zeitschriften den gleichen rechtlichen Rahmen zuzugestehen, der schon lange für Film, Fernsehen und Musik gilt.
Aus Sicht der Verbände sei professioneller Journalismus die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet. Die Verlage würden täglich mit ihren Investitionen und Innovationen diese Leistung garantieren.
Der Gesetzentwurf orientiert sich am deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das halten manche jedoch für gescheitert: 2017 nahmen deutsche Verlage durch die Lizenzvergabe auf Basis des Leistungsschutzrechts 30 000 Euro ein. Dem standen Ausgaben in Höhe von 2,25 Millionen Euro gegenüber, die die Verleger aufwenden mussten, um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Verlegerverbände betonen, es sei „üblich“, dass „Rechte zunächst durch Gerichte geklärt werden müssen“.
Im Kern geht es bei dem Gesetz darum, Suchmaschinen, die mit kurzen Anrissen – sogenannten Snippets – auf Artikel von Verlagen verweisen, dafür auch zur Kasse zu bitten. Doch der Quasi-Monopolist Google, von dem sich die Verlage besonders hohe Einnahmen erhofften, wollte keine Lizenzgebühren zahlen und zeigte Presseartikel nicht mehr an. Das konnten sich die Verlage nicht leisten, die auf den Traffic von Google angewiesen sind. Sie befreiten den Internetriesen einstweilen von der Lizenzgebühr. In der Sache sind mehrere Klagen anhängig.