Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Bundesrichter bestätigen lebenslange Haft für Geraer
Leipzig/Gera. Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an Heike Wunderlich zu DDR-Zeit ist ihr Mörder rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des inzwischen 63-Jährigen aus Gera gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft.
Der 5. BGH-Strafsenat in Leipzig bestätigte ein Urteil des Landgerichts Zwickau als fehlerfrei. Dessen Richter hatten 2017 zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt – und damit eine Kombination aus dem Mord-Paragrafen der DDR und bundesdeutschem Recht angewandt. Auch das sei zulässig, entschieden die Bundesrichter.
Der Angeklagte hatte die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich im April 1987 in Plauen vergewaltigt und getötet. Sie war mit ihrem Moped auf dem Heimweg durch ein Waldstück gefahren. Der Mann wohnte damals Luftlinie drei Kilometer entfernt.
Erst nach fast 30 Jahren führte eine DNA-Spur an einem BH, mit dem die Frau erdrosselt wurde, zu ihm als Täter. Der Mann lebt inzwischen in Gera. Sein Verteidiger hatte im Zwickauer Prozess Freispruch gefordert. Es sei ungeklärt, wie die DNA an den BH gekommen sei. Zudem sei sein Mandant nach jahrelanger exzessiver Trinkerei und einem Schlaganfall sehr gehandicapt. Diesem Einwand folgten die Richter des 5. BGH-Strafsenats jedoch nicht.
Lebenslänglich für einen Mord in Plauen – der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom vergangenen Jahr gegen einen Geraer bestätigt.