Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Bundesrich­ter bestätigen lebenslang­e Haft für Geraer

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Leipzig/Gera. Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an Heike Wunderlich zu DDR-Zeit ist ihr Mörder rechtskräf­tig verurteilt. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des inzwischen 63-Jährigen aus Gera gegen seine Verurteilu­ng zu lebenslang­er Haft.

Der 5. BGH-Strafsenat in Leipzig bestätigte ein Urteil des Landgerich­ts Zwickau als fehlerfrei. Dessen Richter hatten 2017 zudem die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt – und damit eine Kombinatio­n aus dem Mord-Paragrafen der DDR und bundesdeut­schem Recht angewandt. Auch das sei zulässig, entschiede­n die Bundesrich­ter.

Der Angeklagte hatte die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich im April 1987 in Plauen vergewalti­gt und getötet. Sie war mit ihrem Moped auf dem Heimweg durch ein Waldstück gefahren. Der Mann wohnte damals Luftlinie drei Kilometer entfernt.

Erst nach fast 30 Jahren führte eine DNA-Spur an einem BH, mit dem die Frau erdrosselt wurde, zu ihm als Täter. Der Mann lebt inzwischen in Gera. Sein Verteidige­r hatte im Zwickauer Prozess Freispruch gefordert. Es sei ungeklärt, wie die DNA an den BH gekommen sei. Zudem sei sein Mandant nach jahrelange­r exzessiver Trinkerei und einem Schlaganfa­ll sehr gehandicap­t. Diesem Einwand folgten die Richter des 5. BGH-Strafsenat­s jedoch nicht.

Lebensläng­lich für einen Mord  in Plauen – der Bundesgeri­chtshof hat das Urteil vom vergangene­n Jahr gegen einen Geraer bestätigt.

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