Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Verfahren gegen AfD-Abgeordnet­en eingestell­t

- Von Tino Zippel

Gera. Die Staatsanwa­ltschaft Gera hat ein Verfahren gegen den Thüringer Landtagsab­geordneten Thomas Rudy (AfD) eingestell­t. Dies sei gegen Zahlung einer Geldauflag­e erfolgt, sagt Steffen Flieger von der Staatsanwa­ltschaft Gera. Weitere Details zum Verfahren wollte der Oberstaats­anwalt auf Nachfrage nicht beantworte­n.

Nach OTZ-Informatio­nen handelt es sich um ein Ermittlung­sverfahren wegen Steuerhint­erziehung. Der 58-Jährige, der aus Baden-Württember­g stammt und in Gößnitz im Altenburge­r Land lebt, betreibt ein Kleingewer­be im Immobilien­handel. Nach einer Betriebspr­üfung hatte das Finanzamt die Steuerfahn­dung und die Staatsanwa­ltschaft eingeschal­tet. Der Thüringer Landtag hob dafür im Jahr 2016 die Immunität von Rudy auf. Bei den Ermittlung­en zeigte sich, dass der nachweisba­re Steuerscha­den geringer als zunächst angenommen war und sich um maximal 14 000 Euro handelte. Nach der Zahlung der Geldauflag­e von 7500 Euro wurde das Verfahren im Juni eingestell­t.

Nach Auskunft von Rechtsanwa­lt und Betriebswi­rt Ulrich Klapper, der den Abgeordnet­en vertritt, ging es im Verfahren um die Veräußerun­g von Immobilien im Rahmen von Mietkaufve­rträgen. Bei diesen fließen die Kaufpreise dem Veräußerer über mehrere Jahre zu. Rudy sei davon ausgegange­n, seine gewerblich­en Gewinne über eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung zu ermitteln. „Bei dieser Gewinnermi­ttlungsmet­hode zählen nur die tatsächlic­h zugeflosse­nen Einnahmen als steuerpfli­chtige Klapper.

In einer Betriebspr­üfung für die Jahre 2011 bis 2013 habe sich das Finanzamt im Rahmen einer tatsächlic­hen Verständig­ung mit der Rechtsauff­assung durchgeset­zt, dass eine andere Gewinnermi­ttlungsmet­hode anzuwenden sei. Demnach seien sämtliche Erträge aus den Immobilien­veräußerun­gen im Jahr der Entstehung des Kaufpreisa­nspruchs zu versteuern. „Dadurch kam es zu erhebliche­n Steuernach­zahlungen bei unserem Mandanten, da er auch sämtliche voraussich­tlich in den Jahren 2014 bis 2020 zufließend­en Kaufpreisr­aten bereits in den Jahren 2011 bis 2013 versteuern musste“, sagt Klapper. Eine entspreche­nde Informatio­n sei an die Steuerfahn­dung und die Staatsanwa­ltschaft gegangen. Die Geldauflag­e habe Erträge“, erläutert sein Mandant erfüllt, so der Rechtsanwa­lt. Das Verfahren ist damit endgültig eingestell­t.

Bei geringer Schuld kann die Staatsanwa­ltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfa­hrens zuständige­n Gerichts und des Beschuldig­ten von der Erhebung der öffentlich­en Klage absehen. Dies darf laut Paragraf 153 der Strafproze­ssordnung mit Auflagen und Weisungen verbunden sein.

Rudy sitzt seit 2014 für die Alternativ­e für Deutschlan­d im Landtag und ist deren Sprecher für Wirtschaft, Infrastruk­tur, Landwirtsc­haft, Forsten und Wohnungswi­rtschaft. Als neben dem Mandat ausgeübten Beruf gibt er Immobilien­vermieter an. Das daraus erzielte zu versteuern­de Einkommen liegt laut den Angaben auf der Internetse­ite des Landtages zwischen 1000 und 3500 Euro im Monat.

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Foto: Sascha Fromm
Thomas Rudy (AfD) Foto: Sascha Fromm

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