Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Verfahren gegen AfD-Abgeordneten eingestellt
Gera. Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen den Thüringer Landtagsabgeordneten Thomas Rudy (AfD) eingestellt. Dies sei gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgt, sagt Steffen Flieger von der Staatsanwaltschaft Gera. Weitere Details zum Verfahren wollte der Oberstaatsanwalt auf Nachfrage nicht beantworten.
Nach OTZ-Informationen handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Der 58-Jährige, der aus Baden-Württemberg stammt und in Gößnitz im Altenburger Land lebt, betreibt ein Kleingewerbe im Immobilienhandel. Nach einer Betriebsprüfung hatte das Finanzamt die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Thüringer Landtag hob dafür im Jahr 2016 die Immunität von Rudy auf. Bei den Ermittlungen zeigte sich, dass der nachweisbare Steuerschaden geringer als zunächst angenommen war und sich um maximal 14 000 Euro handelte. Nach der Zahlung der Geldauflage von 7500 Euro wurde das Verfahren im Juni eingestellt.
Nach Auskunft von Rechtsanwalt und Betriebswirt Ulrich Klapper, der den Abgeordneten vertritt, ging es im Verfahren um die Veräußerung von Immobilien im Rahmen von Mietkaufverträgen. Bei diesen fließen die Kaufpreise dem Veräußerer über mehrere Jahre zu. Rudy sei davon ausgegangen, seine gewerblichen Gewinne über eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung zu ermitteln. „Bei dieser Gewinnermittlungsmethode zählen nur die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen als steuerpflichtige Klapper.
In einer Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2013 habe sich das Finanzamt im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung mit der Rechtsauffassung durchgesetzt, dass eine andere Gewinnermittlungsmethode anzuwenden sei. Demnach seien sämtliche Erträge aus den Immobilienveräußerungen im Jahr der Entstehung des Kaufpreisanspruchs zu versteuern. „Dadurch kam es zu erheblichen Steuernachzahlungen bei unserem Mandanten, da er auch sämtliche voraussichtlich in den Jahren 2014 bis 2020 zufließenden Kaufpreisraten bereits in den Jahren 2011 bis 2013 versteuern musste“, sagt Klapper. Eine entsprechende Information sei an die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft gegangen. Die Geldauflage habe Erträge“, erläutert sein Mandant erfüllt, so der Rechtsanwalt. Das Verfahren ist damit endgültig eingestellt.
Bei geringer Schuld kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen. Dies darf laut Paragraf 153 der Strafprozessordnung mit Auflagen und Weisungen verbunden sein.
Rudy sitzt seit 2014 für die Alternative für Deutschland im Landtag und ist deren Sprecher für Wirtschaft, Infrastruktur, Landwirtschaft, Forsten und Wohnungswirtschaft. Als neben dem Mandat ausgeübten Beruf gibt er Immobilienvermieter an. Das daraus erzielte zu versteuernde Einkommen liegt laut den Angaben auf der Internetseite des Landtages zwischen 1000 und 3500 Euro im Monat.