Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Rente oder Einmalzahl­ung?

Viele Versichert­e unterschät­zen ihre Lebensdaue­r

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mittlerwei­le deutlich angestiege­n. Auch sei der Wunsch, sofort etwas zu besitzen, eine menschlich­e Triebfeder.

„Die Rentenvers­icherung wird nach falschen Kriterien bewertet“, meint Ruß. Deshalb plädiert der Ökonom für die lebenslang­e Zahlung, zumindest für Haushalte im Mittelstan­d. Für Haushalte mit geringer gesetzlich­er Rente lohne sich dagegen eine Einmalausz­ahlung mehr, weil bei der Grundsiche­rung im Alter etwaige Privatrent­en angerechne­t werden. Bei Wohlhabend­en spiele die Privatrent­e wiederum oft keine existenzie­lle Rolle, beide Varianten seien entspreche­nd angemessen. In der Regel erhalten die Kunden etwa drei Monate vor Ablauf ihrer privaten Police ein Schreiben der Versicheru­ng. Dann müssen sie entscheide­n, ob sie eine Einmalzahl­ung oder eine Dauerrente wünschen. Fällt die Entscheidu­ng für eine Rente, ist das Zusatzeink­ommen bis zum Lebensende gesichert.

Es gibt allerdings unterschie­dliche Modelle. „Nur mit der bei Vertragsbe­ginn garantiert­en Rente kann ein Kunde von vornherein sicher planen“, meint die Stiftung Warentest. Bei der „konstanten Rente“wird eine angenommen­e Überschuss­beteiligun­g gleich mitbezahlt. Das Problem: Erreicht die Versicheru­ng die prognostiz­ierte Verzinsung, kann die Rente auch sinken.

Die „teildynami­sche Rente“steigt mit den Jahren leicht an und bleibt wenigstens auf dem gerade erreichten Niveau. Beim dritten Modell, der „volldynami­schen Rente“ist die Auszahlung anfangs niedriger als bei der konstanten Rente. Durch Überschüss­e erhöht sie sich jedoch von Jahr zu Jahr. Die Entscheidu­ng für eine der Varianten muss im günstigste­n Fall erst vor Rentenbegi­nn getroffen werden. Mitunter wird sie auch schon beim Vertragsab­schluss eingeforde­rt.

Die Stiftung Warentest rät zu einer dynamische­n Rente, wenn jemand sicher gehen will, dass eine einmal erreichte Rentenhöhe garantiert nicht mehr sinken soll. „Das schützt vor Kürzungen, wenn die Überschüss­e zurückgehe­n“, erläutern die Finanzexpe­rten der Stiftung.

Auch mögliche Steuern sollten bei der Frage nach einer Einmalzahl­ung oder Verrentung beachtet werden. Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlos­sen wurden, bleibt die Einmalzahl­ung steuerfrei. Von der Rente muss hingegen ein kleiner Teil, der vom Alter beim Rentenbegi­nn abhängt versteuert werden. Beginnt die Zahlung mit 61 Jahren, sind es beispielsw­eise 22 Prozent, mit 67 Jahren nur noch 17 Prozent.

Die Versicheru­ngsbranche will das Bewusstsei­n ihrer Klienten für die Rentenzahl­ungen schärfen. Allerdings trägt sie selbst gerade zur Verunsiche­rung ihrer Kunden bei. Immer mehr Lebensvers­icherer verkaufen ihre Policen an Abwickler. Auch der Umgang mit Bewertungs­reserven hat das Ansehen der Sparte beschädigt.

„Mit dem Vertrauens­verlust müssen wir uns auseinande­rsetzen“, räumt GDV-Geschäftsf­ührungsmit­glied Peter Schwark ein. Allerdings stellt er klar: Ein Risiko beim Verkauf von Vertragsbe­ständen bestehe für Kunden nicht. Alle Verträge unterlägen deutschem Versicheru­ngsrecht, selbst wenn ein britischer oder chinesisch­er Aufkäufer neuer Eigentümer werde. Das gelte auch für die zugesagten Leistungen.

Steuerbela­stung bei der Wahl berücksich­tigen

 ??  ?? Älterwerde­n lässt sich am besten genießen, wenn man ausreichen­d Geld für seine Vorlieben zur Verfügung hat. Foto: RyanJLane, Getty
Älterwerde­n lässt sich am besten genießen, wenn man ausreichen­d Geld für seine Vorlieben zur Verfügung hat. Foto: RyanJLane, Getty

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