Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Rente oder Einmalzahlung?
Viele Versicherte unterschätzen ihre Lebensdauer
mittlerweile deutlich angestiegen. Auch sei der Wunsch, sofort etwas zu besitzen, eine menschliche Triebfeder.
„Die Rentenversicherung wird nach falschen Kriterien bewertet“, meint Ruß. Deshalb plädiert der Ökonom für die lebenslange Zahlung, zumindest für Haushalte im Mittelstand. Für Haushalte mit geringer gesetzlicher Rente lohne sich dagegen eine Einmalauszahlung mehr, weil bei der Grundsicherung im Alter etwaige Privatrenten angerechnet werden. Bei Wohlhabenden spiele die Privatrente wiederum oft keine existenzielle Rolle, beide Varianten seien entsprechend angemessen. In der Regel erhalten die Kunden etwa drei Monate vor Ablauf ihrer privaten Police ein Schreiben der Versicherung. Dann müssen sie entscheiden, ob sie eine Einmalzahlung oder eine Dauerrente wünschen. Fällt die Entscheidung für eine Rente, ist das Zusatzeinkommen bis zum Lebensende gesichert.
Es gibt allerdings unterschiedliche Modelle. „Nur mit der bei Vertragsbeginn garantierten Rente kann ein Kunde von vornherein sicher planen“, meint die Stiftung Warentest. Bei der „konstanten Rente“wird eine angenommene Überschussbeteiligung gleich mitbezahlt. Das Problem: Erreicht die Versicherung die prognostizierte Verzinsung, kann die Rente auch sinken.
Die „teildynamische Rente“steigt mit den Jahren leicht an und bleibt wenigstens auf dem gerade erreichten Niveau. Beim dritten Modell, der „volldynamischen Rente“ist die Auszahlung anfangs niedriger als bei der konstanten Rente. Durch Überschüsse erhöht sie sich jedoch von Jahr zu Jahr. Die Entscheidung für eine der Varianten muss im günstigsten Fall erst vor Rentenbeginn getroffen werden. Mitunter wird sie auch schon beim Vertragsabschluss eingefordert.
Die Stiftung Warentest rät zu einer dynamischen Rente, wenn jemand sicher gehen will, dass eine einmal erreichte Rentenhöhe garantiert nicht mehr sinken soll. „Das schützt vor Kürzungen, wenn die Überschüsse zurückgehen“, erläutern die Finanzexperten der Stiftung.
Auch mögliche Steuern sollten bei der Frage nach einer Einmalzahlung oder Verrentung beachtet werden. Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Einmalzahlung steuerfrei. Von der Rente muss hingegen ein kleiner Teil, der vom Alter beim Rentenbeginn abhängt versteuert werden. Beginnt die Zahlung mit 61 Jahren, sind es beispielsweise 22 Prozent, mit 67 Jahren nur noch 17 Prozent.
Die Versicherungsbranche will das Bewusstsein ihrer Klienten für die Rentenzahlungen schärfen. Allerdings trägt sie selbst gerade zur Verunsicherung ihrer Kunden bei. Immer mehr Lebensversicherer verkaufen ihre Policen an Abwickler. Auch der Umgang mit Bewertungsreserven hat das Ansehen der Sparte beschädigt.
„Mit dem Vertrauensverlust müssen wir uns auseinandersetzen“, räumt GDV-Geschäftsführungsmitglied Peter Schwark ein. Allerdings stellt er klar: Ein Risiko beim Verkauf von Vertragsbeständen bestehe für Kunden nicht. Alle Verträge unterlägen deutschem Versicherungsrecht, selbst wenn ein britischer oder chinesischer Aufkäufer neuer Eigentümer werde. Das gelte auch für die zugesagten Leistungen.
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