Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Wenn es Streit um die Mietkaution gibt
Probleme bei der Rückzahlung sorgen häufig für Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Wir erklären die Rechtslage
Zustimmung des Mieters Zugriff darauf hat. Das ist etwa bei der Barkaution der Fall, die der Vermieter auf einem gesonderten Konto anlegen muss, aber auch bei verpfändeten Sparguthaben, wie Torsten Flomm erläutert: „Wenn der Mieter das Sparguthaben verpfändet, ist es aus Vermietersicht wichtig, ein Zugriffsrecht auf das Vermögen zu haben. Bei vielen Bankkautionen hat der Mieter ein Widerspruchsrecht, sodass im Streitfall der Vermieter den Mieter auf Auszahlung verklagen müsste.“
In der Praxis aber ist es doch der Mieter, der eine einbehaltene Kaution vor Gericht einklagen und mit Gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen muss. Ropertz: „Wer nicht rechtsschutzversichert oder Mitglied in einem Mieterverein ist, geht damit ein Kostenrisiko ein. Die Verfahrenskosten gehen weit über die Gerichtskosten hinaus; erst recht, wenn das Ganze über zwei Instanzen geht. Und weil es bei Zivilverfahren eine extrem hohe Vergleichsquote gibt, bekommt man möglicherweise teilweise recht, finanziell ist es aber im Ergebnis ein Nullsummenspiel.“
Das Prozessrisiko wirkt abschreckend. Um auf der „sicheren Seite“zu sein, verfallen manche Mieter daher auf den Kniff, die Kaution abzuwohnen, also für die letzten Monate bis zum Ende des Mietverhältnisses keine Miete mehr zu zahlen und so mit dem Vermieter quitt zu sein.
Das aber ist illegal: Das Amtsgericht München entschied, dass bis zum Ende des Mietverhältnisses gezahlt werden muss – unabhängig von der Frage der Kaution (Az. 432 C 1707/16).