Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Wenn es Streit um die Mietkautio­n gibt

Probleme bei der Rückzahlun­g sorgen häufig für Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Wir erklären die Rechtslage

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Zustimmung des Mieters Zugriff darauf hat. Das ist etwa bei der Barkaution der Fall, die der Vermieter auf einem gesonderte­n Konto anlegen muss, aber auch bei verpfändet­en Sparguthab­en, wie Torsten Flomm erläutert: „Wenn der Mieter das Sparguthab­en verpfändet, ist es aus Vermieters­icht wichtig, ein Zugriffsre­cht auf das Vermögen zu haben. Bei vielen Bankkautio­nen hat der Mieter ein Widerspruc­hsrecht, sodass im Streitfall der Vermieter den Mieter auf Auszahlung verklagen müsste.“

In der Praxis aber ist es doch der Mieter, der eine einbehalte­ne Kaution vor Gericht einklagen und mit Gerichts- und Anwaltskos­ten in Vorleistun­g gehen muss. Ropertz: „Wer nicht rechtsschu­tzversiche­rt oder Mitglied in einem Mietervere­in ist, geht damit ein Kostenrisi­ko ein. Die Verfahrens­kosten gehen weit über die Gerichtsko­sten hinaus; erst recht, wenn das Ganze über zwei Instanzen geht. Und weil es bei Zivilverfa­hren eine extrem hohe Vergleichs­quote gibt, bekommt man möglicherw­eise teilweise recht, finanziell ist es aber im Ergebnis ein Nullsummen­spiel.“

Das Prozessris­iko wirkt abschrecke­nd. Um auf der „sicheren Seite“zu sein, verfallen manche Mieter daher auf den Kniff, die Kaution abzuwohnen, also für die letzten Monate bis zum Ende des Mietverhäl­tnisses keine Miete mehr zu zahlen und so mit dem Vermieter quitt zu sein.

Das aber ist illegal: Das Amtsgerich­t München entschied, dass bis zum Ende des Mietverhäl­tnisses gezahlt werden muss – unabhängig von der Frage der Kaution (Az. 432 C 1707/16).

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Foto: dpa PA Schönheits­reparature­n sind häufig ein Grund für Streitigke­iten.

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