Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Ausprobieren und mitreden
Zum Rudolstadt-Festival 2018.
Nun ist es schon wieder Geschichte, das große Rudolstadt-Festival 2018 und ins beschauliche Städtchen kehrt wieder Ruhe ein.
Es war wieder ein gigantisches, friedvolles, kunterbuntes Fest voller Musik, Tanz, Lebensfreude pur. Für mich das Highlight des Jahres, welches ich diesmal wieder in vollen Zügen genießen konnte. Doch wie bei jeder Sache ist des einen Freud des anderen Leid.
So gibt es – leider – viele „Ureinwohner“der Stadt und näheren Umgebung, die sich in diesen Tagen lieber hinter Mauern und Zäunen verschanzen oder gar vorübergehend auswandern, weil sie sich von der „Hottentotten-Musik“, von den Chaoten oder „Halbgewalkten“gestört fühlen. Ganz schön anmaßend, diese Zeitgenossen! Außer Musik und Tanz bietet das Fest die Möglichkeit, Interessantes und Wissenswertes über anderer Länder Kulturen zu erfahren. Bei der bunten Vielfalt dürfte wohl für jeden Geschmack – auch kulinarisch – etwas dabei sein. Also, Landsleute, nicht so abfällig urteilen über etwas, von dem man keine Ahnung hat. Mein Ratschlag an alle Festivalmuffel: Einfach mal ausprobieren und dann mitreden. (gekürzt)
Renate Wiesel,
Rudolstadt Gerichtsprozess, bei dem die verhasste DDR-Justizministerin Hilde Benjamin den Vorsitz hatte: Kein Anflug von Mitgefühl, Mitleid oder Menschlichkeit! Dem Gericht müsste der elfjährige Sohn Simon der Familie Seyfarth allgegenwärtig sein, der ein unvorstellbares Martyrium hinter und wahrscheinlich auch noch vor sich hat. Das Vokabular „tragischerweise“dürfte einer Richterin gar nicht über die Lippen kommen. Da wird eine Familie zugrunde gerichtet, der keinerlei Schuld an dem Schicksal von Simon Seyfarth nachgewiesen werden kann, wohl aber der Ärztin. Aber das sind ja Götter in Weiß. Und da ist noch die skandalöse Aussage der Krankenkasse, die die Kosten nicht übernehmen darf. Das ist angesichts der allgemein bekannten Finanzlage der Krankenkassen reine Verhöhnung. Wo leben wir denn! (gekürzt) Volkmar Fischer,
Gera sie in irgendeinem anderen Land Aufnahme finden. Für genau diesen Personenkreis ist der Asylartikel in unserem Grundgesetz gedacht. Wenn sich Burkhardt auch für die Belange aller möglichen Zuwanderer zuständig fühlt, sollte er fairerweise seinen Verein entsprechend umbenennen. Nachzulesen, was im Grundgesetz steht, kommt allerdings auch manchen Parteipolitikern und Journalisten nicht in den Sinn, die Asylsuchende, Bürgerkriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge gerne in einen Topf werfen, um ihrer Willkommenskultur Ausdruck zu verleihen. Die wachsenden Erfolge der AfD schieben sie dabei gerne solchen Parteien in die Schuhe, bei denen sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Deutschland nicht jeden Zuwanderer unbesehen aufnehmen kann und darf.
Hans-Jürgen Siebert,
Rohna