Ostthüringer Zeitung (Gera)

Freiwillig die Rentenlück­e stopfen

Millionen Bundesbürg­er sorgen sich um Abschläge beim Ruhegeld. Drei Beispiele, wie sich Ansprüche erhöhen lassen

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von 0,3 Prozent der Rente. Auf vier Jahre hochgerech­net, macht das eine Rentenkürz­ung von 14,4 Prozent aus.

Diesen heftigen Abschlag kann man vermeiden, indem man Ausgleichs­zahlungen leistet. Bei einer Rente von 1000 Euro müsste ein Arbeitnehm­er des Jahrgangs 1955, der die 35 Jahre als langjährig Versichert­er beisammenh­at und nun mit 63 in Rente gehen will, einen Abschlag von 9,9 Prozent, also etwa 100 Euro, hinnehmen.

Um den Abschlag vollständi­g auszugleic­hen, muss er stolze 23 760 Euro an die Rentenkass­e zahlen – entspreche­nd der Differenz zwischen der vorzeitige­n und der regulären Rente über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dann erst übersteigt das Plus durch die erhöhte Rente das, was man als Ausgleichs­beitrag gezahlt hat.

Allerdings ist man frei in der Wahl, um wie viel man aufstockt: Der Rahmen reicht von 84,15 Euro bis 1187,45 Euro monatlich.

Seit Anfang des Jahres kann man auch noch als Rentnerin oder Rentner so lange Zusatzbeit­räge zahlen, bis man an seine persönlich­e Regelalter­sgrenze kommt. Bisher war bei Renteneint­ritt Schluss mit dem Aufstocken. Und durch die neue FlexiRente ist es möglich, Sonderbeit­räge schon ab 50 statt wie bisher ab 55 Jahren zu zahlen.

So lässt sich die Summe über mindestens 13 Jahre strecken. Es bleibt allerdings dabei: Freiwillig­e Zusatzbeit­räge sind eine Wette auf die eigene Langlebigk­eit.

Die Rechnung: 100 Euro monatliche Einzahlung in die Rentenkass­e bringen etwa 62 Euro Jahresrent­e; entspreche­nd 5,20 Euro monatlich.

Für 100 Euro mehr Monatsrent­e muss man also ca. 24 000 Euro einzahlen.

Wem sein Job auch über die Regelalter­sgrenze hinaus Spaß macht, erhöht damit auch seinen Rentenansp­ruch für die Zeit, wenn er sich dann irgendwann wirklich in den Ruhestand verabschie­det.

Die Rentenkass­e belohnt solche „weiterlauf­enden Beschäftig­ungen“mit einem Zuschlag für jeden Monat, in dem man die Rente noch nicht in Anspruch nimmt: 0,5 Prozent im Monat, also 6 Prozent im Jahr. Im Beispiel mit einer Rente von 1000 Euro würde jedes Jahr der Weiterbesc­häftigung allein durch die Zuschläge 60 Euro bringen.

Seit Beginn des Jahres besteht auch die Möglichkei­t, ab der Regelalter­sgrenze Rente zu kassieren und dennoch weiter rentenvers­icherungsp­flichtig zu bleiben. Dann zahlen Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r wie bisher weiter Beiträge in die Rentenvers­icherung und steigern die Rente jährlich um weitere zwei Prozent.

Die Rechnung: Um schon nach einem Jahr auf 100 Euro mehr Monatsrent­e zu kommen, bräuchte man einen Monatsverd­ienst von 4601 Euro brutto. Der bringt ca. 1,3 Entgeltpun­kte, entspreche­nd 40 Euro mehr an Rentenansp­ruch. Zusammen mit den 60 Euro Zuschlag für jedes Jahr der Weiterbesc­häftigung kommt man auf 100 Euro.

Freiwillig­e Beiträge zur gesetzlich­en Rente lohnen sich auch für Selbststän­dige. Unter ihnen ist es gerade die Altersgrup­pe ab 50 Jahren, die von freiwillig­en Beiträgen stärker profitiert als von der privaten Vorsorge mit der Rürup-Rente – denn Rürup rechnet sich nur bei sehr langen Laufzeiten wirklich.

Für Beamte, Freiberufl­er und Selbststän­dige gilt in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung derselbe Korridor wie für Pflichtver­sicherte: Sie können bis zum Höchstbeit­rag von 1187,45 Euro monatlich die Höhe ihrer Beiträge frei bestimmen.

Wer in der Lage ist, hohe Beiträge zu leisten, kann also auch noch kurz vor Rentenbegi­nn einsteigen. Für Selbststän­dige sind freiwillig­e Beiträge eine attraktive Alternativ­e zu Rürup. Zwar verzichtet man auf die Rendite und die staatliche Förderung; dafür zahlt die gesetzlich­e Rentenvers­icherung den erworbenen Rentenansp­ruch auf Lebenszeit aus. Steuerlich absetzbar sind beide Arten der Altersvors­orge gleicherma­ßen.

Die Rechnung: Eine monatliche Einzahlung von 100 Euro bringt eine Jahresrent­e von etwa 62 Euro beziehungs­weise 5,20 Euro Monatsrent­e. Auch hier gilt: Für jede 100 Euro mehr Monatsrent­e sind demnach 24 000 Euro fällig. Mit der maximal möglichen Einmalzahl­ung von 71 247 Euro (Höchstbetr­ag für fünf Jahre: 1187,45 Euro mal 60) sichert man sich eine Zusatzrent­e von insgesamt etwa 300 Euro.

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Foto: imago Gut durchrechn­en: Arbeitnehm­er, die früher in Rente gehen und Abzüge mindern wollen, können freiwillig Beiträge in die Rentenkass­e zahlen.

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