Wechselwillige Lehrer werden bestraft
Erfurt. Das Bildungsministerium hat die fünf Thüringer Schulämter jetzt angewiesen, vorerst keine Ablehnungsbescheide mehr an Gymnasiallehrer zu versenden, die an Regelschulen arbeiten und ihre Verbeamtung beantragt haben. Es sei eine „unglückliche Entwicklung“, dass solche Bescheide gerade erst wieder herausgegangen sind, sagte Ministeriumssprecher Frank Schenker.
So hat das Schulamt Nordthüringen in dieser Woche einem 33-Jährigen, der statt am Gymnasium an einer Regelschule im Landkreis Nordhausen arbeitet, einen Ablehnungsbescheid zugesandt. Der junge Lehrer hatte nach seinem Referendariat im Sommer 2017 keine Stelle am Gymnasium gefunden und war deshalb freiwillig an eine Regelschule gewechselt. Dort unterrichtet er derzeit neben der Fächerkombination, die er im Studium belegt hat, sogar noch ein drittes Fach. Honoriert aber wurde das in seinem Falle wie bei anderen Kollegen hauptsächlich in Ost- und Nordthüringen nicht: Ihre Anträge auf Verbeamtung wurden mit Hinweis auf eine Detailregelung in der Thüringer Schuldienstlaufbahnverordnung abgelehnt.
Das ärgert die Betroffenen umso mehr, als das Land signalisiert hatte, die Regelung korrigieren zu wollen, um die Flexibilität der Lehrer nicht auch noch zu bestrafen. „Wir haben die Schulämter nun aufgefordert, die Verbeamtungsanträge ruhend zu stellen, bis die Sache endgültig geklärt ist“, sagt der Ministeriumssprecher. Derzeit finde noch eine Anhörung statt, anschließend befasse sich das Kabinett mit dem Thema. Wenn die Korrektur an der Schuldienstlaufbahnverordnung beschlossen sei, sollten die Lehrer ihre Verbeamtung erneut beantragen können. Die strittige Regelung in der Verordnung besagt, dass Gymnasiallehrer nach ihrer Verbeamtung eine Stelle am Gymnasium einfordern können.
Angesichts des Lehrermangels insbesondere an den Regelschulen ist die Neuregelung ein Gebot der Stunde. Wechselwillige junge Lehrer drohen sonst nicht nur damit, in Widerspruch zu gehen, sie erwägen auch einen Wechsel in ein benachbartes Bundesland. Dass Thüringen solchen Lehrern den Beamtenstatus vorenthält, war im Herbst auch beim Thüringer Lehrerverband, bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und beim Thüringer Beamtenbund auf Kritik gestoßen. Sie bezeichneten die Ungleichbehandlung als „sinnlos“. Sie konterkariere das erklärte Ziel, junge Lehrer im Land zu halten oder für Thüringen zu gewinnen.
Der Bedarf an Regelschulen ist besonders groß: Allein von den 177 unbefristeten Lehrerstellen, die im Januar und Februar vergeben werden konnten, entfielen 34 auf diese Schulart – sechs in Ost- und jeweils neun in Nord- und Südthüringen.
Wer als Lehrer freiwillig die Schulart wechselt, hat ein Problem: Wegen einer Regelung in der Schuldienstlaufbahnverordnung darf er nicht verbeamtet werden. Geändert wurde das noch immer nicht.